5. März
Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag in Österreich

Der Mund-Nasen-Schutz muss ab 5. März in vielen Bereichen nicht mehr getragen werden.
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  • Der Mund-Nasen-Schutz muss ab 5. März in vielen Bereichen nicht mehr getragen werden.
  • hochgeladen von Tini Vesely

Mit 5. März fallen in Österreich weitgehend alle Corona-Maßnahmen. Nun liegt der APA ein Entwurf der neuen "Covid-19-Basismaßnahmen-Verordnung" vor.

ÖSTERREICH. Nach zwei Jahren Pandemie entfallen am Samstag fast alle Corona-Maßnahmen. Nur die Maskenpflicht bleibt an bestimmten Orten aufrecht. 

Was ab 5. März gilt:

  • Die Gs werden verabschiedet: Um z.B. in Lokale oder zu Veranstaltungen gehen zu können, braucht man weder genesen noch geimpft oder getestet zu sein.

  • Öffnung der Nachtgastronomie: Die noch geltende Sperrstunde fällt, womit auch Nachtgastronomie wieder zur Verfügung steht.

  • Die Maskenpflicht ist nur noch für "Betriebsstätten vorgesehen, die unausweichlich auch von vulnerablen Personengruppen besucht werden müssen". Das sind u. a. Bereiche, die auch während der Lockdowns geöffnet waren: z.B. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Trafiken, Kfz-Werkstätten und Tankstellen sowie der Parteienverkehr an Ämtern. Nunmehr fallen auch alle Mischbetriebe, die lebensnotwendige Waren wie Tierfutter, Medizinprodukte (z.B. Fieberthermometer, Pflaster) oder Sicherheits- und Notfallprodukte (z.B. Brennstoffe, Leuchtmittel) im Sortiment haben, unter die FFP2-Maskenpflicht – das können beispielsweise Baumärkte oder Möbelgeschäfte sein. In den Öffis, in Taxis und bei Schüler-Transporten ist ebenfalls weiterhin FFP2-Maske anzulegen. Keine Maskenpflicht gibt es etwa in Seilbahnen, auf Ausflugsschiffen oder in Reisebussen.

  • Spezielle Regeln gelten weiter in Pflegeeinrichtungen: Besucher müssen sich an die 3G-Regeln halten, also geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Antigen-Test ist hier 24 Stunden gültig, ein PCR-Test 72 Stunden. Zudem muss Maske getragen werden. Gleiches gilt für die Mitarbeiter. Die selben Regeln werden in Krankenanstalten angewendet.

  • Keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen: Bei Zusammenkünften von über 50 Personen ist ab dem Wochenende nur noch ein Präventionskonzept zu erstellen. Überprüft wird das stichprobenartig seitens der Bezirksverwaltungsbehörde.

Wien bleibt bei strengeren Regeln

In Kraft tritt die Verordnung mit 5. März, außer Kraft mit 30. Juni. In wie weit Wien in der eigenen die eigene Landesverordnung strengere Corona-Regeln anwendet ist noch nicht ganz klar. Diese kann erst erlassen werden, sobald die Bundesverordnung vorliegt. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

Wien bleibt bei strengeren Corona-Regeln
"Verordnungs-Chaos" verärgert den Handel
Der Mund-Nasen-Schutz muss ab 5. März in vielen Bereichen nicht mehr getragen werden.
Wien Bürgermeister Ludwig hält an strengeren Corona-Regeln fest.  | Foto: PID/C.Jobst

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