Bei Pflege und Betreuung
Diskriminierung im Berufsleben wird erweitert

Seit 1. November sind Personen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen müssen, durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt. | Foto: Shutterstock / Ground Picture
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  • Seit 1. November sind Personen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen müssen, durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt.
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Ab 1. November sind Personen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen müssen, durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt. Vor dieser Änderung musste nachgewiesen werden, dass aufgrund des Geschlechts diskriminiert wird. Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, und Theresa Hammer, Klagsverband-Geschäftsführung, sehen darin einen Fortschritt für mehr Geschlechtergerechtigkeit.

ÖSTERREICH. Bisher musste nachgewiesen werden, dass es bei Diskriminierung rund um die Vereinbarkeit einen Bezug zum eigenen Geschlecht gebe, so Konstatzky gegenüber der APA. So hätten sich Geschlechterrollen weiter verfestigt, beispielsweise, dass Frauen für die Sorgearbeit zuständig seien.

Große Verbesserung für pflegende Angehörige

Durch das geänderte Gesetz seien alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rechte mit Bezug zur Vereinbarkeit in Anspruch nehmen, vor Diskriminierung geschützt. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Karenzen zur Pflege Angehöriger und die Betreuung von Kindern. Die Expertinnen sehen die Gesetzesänderung auch als Auftrag für Unternehmen, vermehrt für Vereinbarkeit von Pflege, Betreuung und Arbeit zu sorgen.

Die Pflege Angehöriger war bis zum 1. November nicht Teil des Gesetz. Darauf berufen konnte man sich daher nur, wenn eine Verbindung zur Geschlechterrolle aufgebaut werden konnte. "Das ist im Hinblick auf die Lebensrealität von vielen Menschen wirklich eine ganz große Verbesserung", ist Konstatzky überzeugt.

Ab sofort deckt das Gesetz auch den Fall ab, wenn man sich aufgrund der Pflege der kranken Mutter in Teilzeit oder Karenz befindet und später den ursprünglichen Job nicht wieder erhält, nennt sie ein Beispiel. Jetzt könne dadurch Schadenersatz für die Würdeverletzung und die Wiederherstellung der vorherigen Arbeitsbedingungen gefordert werden, erklärte Hammer.

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Seit 1. November sind Personen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen müssen, durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt. | Foto: Shutterstock / Ground Picture
Bisher musste nachgewiesen werden, dass die Diskriminierung mit dem Geschlecht zusammenhängt. | Foto: Symbolbild Pixabay
Rahmenbedingungen für Pflege von Angehörigen und Betreuung von Kindern ab sofort erweitert. | Foto: Monkeybusiness/Panthermedia

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