Causa Falschaussage
Entscheidungstag für Ex-Kanzler Sebastian Kurz

- Im Wiener Justizpalast steht am heutigen Montag ein politisch brisantes Verfahren auf dem Programm: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) entscheidet über die Berufung von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli.
- Foto: JOE KLAMAR / AFP / picturedesk.com
- hochgeladen von Maximilian Karner
Am Montag entscheidet das Oberlandesgericht Wien über die Berufung von Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seinem früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli, die wegen Falschaussage im U-Ausschuss zur Aufsichtsratsbestellung von ÖBAG verurteilt worden waren. Das Verfahren ist Teil umfassender Ermittlungen rund um die "Ibiza"-Affäre.
ÖSTERREICH. Im Wiener Justizpalast steht am Montag ein politisch brisantes Verfahren auf dem Programm: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) entscheidet über die Berufung von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli. Kurz waren im Februar 2024 drei Anklagepunkte angelastet worden, nur einer davon führte jedoch zum Schuldspruch: Der Erstrichters Michael Radasztics sah es als erwiesen an, dass der Ex-Kanzler bei seiner Aussage im U-Ausschuss über die damalige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG seine Rolle dabei verharmlost und bewusst die Unwahrheit gesagt hatte. Kurz erhielt damals eine achtmonatige Bewährungsstrafe, Bonelli sechs Monate. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte das Urteil, während die Verteidigung Rechtsmittel einlegte.

- Kurz erhielt damals eine achtmonatige Bewährungsstrafe, Bonelli sechs Monate. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte das Urteil, während die Verteidigung Rechtsmittel einlegte.
- Foto: EVA MANHART / APA / picturedesk.com
- hochgeladen von Maximilian Karner
Ablauf der Verhandlung
Der Verhandlungstag am Montag ist auf den Vormittag angesetzt, Zeugen sind nicht geladen. Ein Referent des Dreiersenats wird zunächst das Ersturteil erläutern, anschließend kommen Verteidigung, die WKStA und die Angeklagten selbst zu Wort. Nach der Verhandlung kann der Dreiersenat des Oberlandesgerichts bereits eine Entscheidung treffen: Entweder werden die Schuldsprüche bestätigt, die Strafmaße geändert oder zum Teil an das Erstgericht zurückverwiesen. In jedem Fall wäre ein direkt ausgesprochenes Urteil der zweiten Instanz rechtskräftig. Laut Ö1 wird bereits gegen Mittag mit einem Ergebnis gerechnet.
Hintergrund "Ibiza"-Affäre
Das Verfahren steht im größeren Kontext der Aufarbeitung der "Ibiza-Affäre" rund um den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, die 2019 Österreichs Innenpolitik erschütterte und schließlich zum Bruch der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition führte. Darin wurde unter anderem darüber gesprochen, wie man womöglich durch den Kauf eines Boulevardmediums Wahlen gewinnen oder etwa Gelder am Rechnungshof vorbeischleusen könnte, weshalb es anschließend zu weitreichenden Untersuchungen kam.
Im Zuge dieser Ermittlungen fand man auf der Festplatte von Thomas Schmid, früherer Generalsekretär im ÖVP-geführten Finanzministerium, zahlreiche Chats mit Interna. In den darauffolgenden Aussagen von Schmid bei den Einvernahmen durch die WKStA belastete er nicht nur sich selbst, sondern auch Kurz schwer. Der ehemalige Generalsekretär hat mittlerweile einen Kronzeugenstatus.

- Im Zuge dieser Ermittlungen fand man auf der Festplatte von Thomas Schmid, früherer Generalsekretärs im ÖVP-geführten Finanzministerium, zahlreiche Chats mit Interna.
- Foto: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
- hochgeladen von Lara Hocek
Im 2020 eingesetzten Untersuchungsausschuss zur "mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung" erklärte Kurz, er sei an der Ernennung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef nicht beteiligt gewesen. Neben ihm wurden auch Schmid und Bonelli dazu befragt.
Nicht das einzige offene Verfahren
Seit 2021 wird in der sogenannten Inseratenaffäre ("Beinschab-Tool") gegen die ÖVP ermittelt: Dabei steht der Verdacht im Raum, dass mit Steuergeld bezahlte Umfragen zugunsten der Partei in Medien platziert wurden – eine Idee, die laut Schmid bereits mit Kurz als Außenminister besprochen worden sei. Meinungsforscherin Sabine Beinschab gestand in ihren Einvernahmen durch die WKStA und erhielt Kronzeugenstatus, Kurz dagegen bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das könnte dich auch interessieren:






Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.