Umwidmung möglich
Gemeinden dürfen Corona-Impfprämie behalten

Nicht ausgegebene Impfprämien müssen nun doch nicht zurückbezahlt werden – bereits ausgegebenes Geld wird erstattet. | Foto: Wolfgang Spitzbart
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  • Nicht ausgegebene Impfprämien müssen nun doch nicht zurückbezahlt werden – bereits ausgegebenes Geld wird erstattet.
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Die vom Bund im Herbst für Impfkampagnen zur Verfügung gestellten Corona-Impfprämien müssen von den Gemeinden nicht an den Bund zurückgezahlt werden, sondern dürfen umgewidmet werden. Gemeinden, die bereits eine Kampagne organisiert haben, bekommen das ausgegebene Geld erstattet.

ÖSTERREICH. Insgesamt 75 Millionen Euro hatte der Bund den Gemeinden im April zur Verfügung gestellt. Die Höhe der finanziellen Zuwendung war nach Gemeindegröße aufgeschlüsselt und zweckgewidmet. Pro Einwohner oder Einwohnerin gab es bis zu neun Euro. Mit den Geldern sollten die Gemeinden anschließend kommunale Impfkampagnen für den Herbst finanzieren – Belege sollten vorgelegt und nicht ausgegebenes Geld in späterer Folge zurückbezahlt werden. 

Nun wurde beschlossen, dass das übrig gebliebene Geld doch nicht zurückbezahlt werden muss. Außerdem bekommen Gemeinden, die bereits Impfkampagnen umgesetzt haben, den dafür ausgegebenen Betrag nochmals erstattet. Einen entsprechenden Beschluss des Nationalrates teilte der Gemeindebund am Donnerstag in einem Rundschreiben an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit. 

Gemeinden forderten Umwidmung

Vor dem Hintergrund der abflachenden Corona-Kurve über den Sommer hatten einige Gemeinden die Sinnhaftigkeit von Impfkampagnen zunehmend infrage gestellt – vor allem einige FPÖ- und ÖVP-Bürgermeister wollten mit der zweckgebundenen Prämie nicht viel anfangen und forderten stattdessen, dass das Geld auch an anderer Stelle, etwa für Maßnahmen gegen die Teuerung, eingesetzt werden kann.

"Die Dringlichkeit für eine Impfkampagne scheint nicht mehr gegeben und die Bürgermeister haben allesamt keine Lust auf diese Zeitverschwendung", sagte zum Beispiel Stefan Schmuckenschlager, ÖVP-Bürgermeister von Klosterneuburg, im August gegenüber dem Kurier.

Geld darf behalten werden – Ausgaben werden erstattet 

Nun steht fest: Gemeinden, die bisher keine Impfkampagne organisiert haben, müssen dies auch nicht mehr tun. Das bereits ausgezahlte Geld dürfen sie behalten und für andere Zwecke im Gemeindebudget verwenden.

Jene Gemeinden, die bereits eine COVID-Impfkampagne organisiert und den gesamten Zweckzuschuss oder Teile davon ausgegeben haben, werden die ausgegebene Summe noch einmal erhalten. Laut dem Finanzministerium wurden bis dato Belege für kommunale Impfkampagnen in Höhe von rund 30 Millionen Euro eingereicht. 

FPÖ-Vertreter zufrieden

Der oberösterreichische FPÖ-Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und der Welser FPÖ-Bürgermeister Andreas Rabl zeigten sich via Aussendung zufrieden, dass sich "nun doch die Vernunft durchgesetzt" habe. Die Gelder sollten nun vorrangig dafür verwendet werden, sozial Bedürftigen zu helfen, so die beiden FPÖ-Politiker.

Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl erklärte in einem Brief an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: "Die Widerstände auf Bundesebene waren lange sehr groß, doch schließlich siegte der kommunale Hausverstand."

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