Rückwirkend mit 1. März
Grundversorgung für Flüchtlinge wird angehoben

Die erhöhte Grundversorgung gilt rückwirkend ab 1. März. | Foto: Symbolfoto AdobeStock/OneWellStudio
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Die Regierung erhöht Rückwirkend mit 1. März die Kostenhöchstsätze für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchttlingern aus der Ukraine. Der Tagsatz steigt von 21 auf 25 Euro. 

ÖSTERREICH. Auch für privat untergebrachte Flüchtlinge werden mehr Mittel aufgewendet. Zusätzlich übernimmt der Bund die komplette Finanzierung der Ankunftszentren für Vertriebene aus der Ukraine. Hier wird eine Pauschale von 190 pro Flüchtling zur Verfügung gestellt.

60 Euro pro Tag mehr

Die Grundversorgung wird weiter im Verhältnis 60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder aufgeteilt. Nach einem Jahr übernimmt der Bund die Kosten dann vollständig. Bei Flüchtlingen, die privat unterkommen, wird es 15 Euro mehr für die Unterbringung und 45 zusätzlich für die Verpflegung geben. Das bedeutet künftig 165 Euro für Miete (bisher 150 Euro) und 260 Euro für Verpflegung (bisher 215 Euro). Die Summe wächst in diesem Bereich somit von 365 auf 425 Euro an. Ziel sei es, diese Unterbringungsform zu fördern und damit gleichzeitig den organisierten Unterbringungsbereich zu entlasten, teilte das Bundeskanzleramt in einer Aussendung mit. 

Rückwirkende Verrechnung möglich

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch, dass mit dem heutigen Beschluss Rechtssicherheit für alle Beteiligten gegeben sei. Die Bundesländer könnten damit die entsprechenden Auszahlungen tätigen. Die Verrechnung ist rückwirkend ab dem 1. März 2022 möglich.  Die Zusatzvereinbarung ist auf unbefristete Dauer abgeschlossen.

Aktuell befinden sich 85.000 Personen in der Grundversorgung, der größte Teil davon sind Vertriebene aus der Ukraine. Die Kosten betrugen im Vorjahr dafür noch 227 Millionen, für heuer wird bereits ein Anstieg auf etwa 450 Millionen erwartet.

Caritas fordert weitere Schritte

Für die Caritas ist der heutige Ministerratsbeschluss nur ein erster Schritt. Viele Maßnahmen blieben aber weiter ungelöst, etwa der Zugang zur Familienbeihilfe, die lange angekündigte Regelung der Zuverdienstgrenze und Rechtssicherheit für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf wie Behinderte und unbegleitete Kinder.

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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch, dass mit dem heutigen Beschluss Rechtssicherheit für alle Beteiligten gegeben sei. | Foto: bka/ Dragan Tatic

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