Gesetzesentwurf vom Bund
Haftung für Bäume soll gelockert werden
Der Bund plant eine neue Haftungsregelung für Baumbesitzer. Die Bestimmungen sind derzeit streng, weshalb Baumbesitzer Bäume häufig vorsorglich fällen. Durch die neuen Regeln sollen Bäume künftig eine größere Rolle im Kampf gegen die klimatischen Veränderungen einnehmen.
ÖSTERREICH. Spaziergänge unter Bäumen zur Erholung sind zwar beliebt, aber im Falle von Verletzungen auf öffentlichen Wegen stellt sich die Frage nach der Haftung. Für Unfälle durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste können Baumbesitzer im Bereich von Forststraßen, öffentlichen (Wander-) Wegen und Gebäuden haftbar gemacht werden, wenn sie nicht alles Mögliche unternommen haben, um Unfälle zu vermeiden.
Restriktive Haftung bei Unfällen
Viele Gemeinden und Private wollen sich diesem Risiko in der Praxis aber gar nicht aussetzen. So werden sehr viele alte Bäume dann umgeschnitten, dass teilweise Plätze auch ohne Baumpflanzungen schon geplant werden. Dabei fungieren Bäume als CO₂-Speicher - gerade in Zeiten der Klimakrise ist es zentral, dass Wälder geschützt werden. Als „Angstschnitte“ bezeichnet die Linzer Umweltrechtlerin Erika Wagner diese Sicherungsmaßnahmen gegenüber orf.at.
Geschädigter muss Beweise vorlegen
Die Bundesregierung will nun die Bäume aus der Gebäudehaftung herausnehmen. In der Praxis bedeutet das: Im Falle eines Schadens muss der Geschädigte praktisch belegen, dass der Verantwortliche für den Baum nachweislich ein Fehlverhalten oder eine Fahrlässigkeit begangen hat. Positiv dazu äußerten sich Bundesforste und NGOs. Wagner spricht von einem sehr langen Prozess, bis die Baumhaftung in Gesetzesform gegossen wurde. Ein weiterer Grund für die lange Dauer sei, dass viele Fachleute in den Prozess einbezogen wurden, führte die Juristin weiter aus. Am Mittwoch endete die Begutachtungsphase.
Zusätzlich ist geplant, künftig zwischen isolierten Bäumen und solchen in der Nähe sensibler Bereiche wie Kindergärten zu differenzieren. Für letztere sollen strengere Vorschriften gelten. Das neue Gesetz zielt jedoch auch darauf ab, die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken. Im Wald gelten bereits umfassende Haftungsbefreiungen für Eigentümerinnen und Eigentümer, und diese Regelungen sollen auch künftig unverändert bestehen bleiben.
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