Nach Fall Kellermayr
"Hass im Netz"-Paket laut Zadic nicht das Problem

Justizministerin Alma Zadic verteidigt Gesetzespaket zu "Hass im Netz" in der ZiB 2. Es müsse lediglich bekannter und Kompetenz flächendeckend ausgebaut werden. | Foto: Screenshot ZiB 2
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  • Justizministerin Alma Zadic verteidigt Gesetzespaket zu "Hass im Netz" in der ZiB 2. Es müsse lediglich bekannter und Kompetenz flächendeckend ausgebaut werden.
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Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verteidigte am Dienstag in der ZiB 2 das "Hass im Netz"-Gesetzpaket. Dieses wurde nach dem kürzlichen Tod der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr wieder stärker diskutiert. Eine Sonderstaatsanwaltschaft, wie sich die ÖVP wünscht, erteilte sie eine Absage.

ÖSTERREICH. Auf die Frage ob das Regierungspaket zu "Hass im Netz" von ÖVP und Grüne zu viel versprochen habe, sagte Zadic: "Das große Ziel des 'Hass im Netz'-Pakets ist einerseits, dass sich die Menschen, die von Hass im Netz betroffen sind, rasch und kostengünstig zur Wehr setzen können und andererseits der Rechtsschutz auch ausgeweitet wird."

Angebot kaum genutzt

Die Strafbestände wurden verschärft und es wird eine kostenfreie Prozessbegleitung ermöglicht. Es zeigt sich allerdings, dass das bestehende Angebot noch kaum von betroffenen Personen genutzt werde. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, soll jetzt eine Informationskampagne vom Ministerium helfen.

Im Rahmen des "Hass im Netz"-Gesetzespakets wurden die Strafbestände verschärft und eine kostenfreie Prozessbegleitung ermöglicht. Das Angebot wird jedoch nur wenig genutzt. | Foto: Pixabay
  • Im Rahmen des "Hass im Netz"-Gesetzespakets wurden die Strafbestände verschärft und eine kostenfreie Prozessbegleitung ermöglicht. Das Angebot wird jedoch nur wenig genutzt.
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Gesetze ausreichend, aber zu wenig angewendet

Zu Problemen führe auch, dass Soziale Medien-Plattformen wie Twitter und Telegram die bestehende Gesetzgebung ignorieren. Im Umgang mit Hass im Netz müsse man auf allen Ebenen sensibilisieren, betonte Zadic: 

"Alle Expertinnen und Experten melden mir zurück: 'Wir haben ausreichende Gesetze.' Nur diese Gesetze müssen auch angewendet, müssen auch umgesetzt werden."

Es lege an der Regierung sich zu überlegen, wie man Plattformen in die Verantwortung nehmen kann, die bisher wenig tun. "Wir können nur dann stark agieren, wenn wir europäisch und einheitlich vorgehen", so die Justizministerin. Sie hebt auch die Wichtigkeit des Digital Service Act der EU hervor.

Keine Sonderstaatsanwaltschaft nötig

Besonders die Ahndung von Straftaten, die im Internet passieren, wird nach dem Tod Kellermayrs diskutiert. Die ÖVP sprach sich für die Einführung einer Sonderstaatsanwaltschaft aus. Die Grünen, Staatsanwälte und andere Parteien lehnen diese Maßnahme allerdings ab. Sie plädieren dafür bestehende Einrichtungen mit mehr Ressourcen von Polizei und Justiz zu unterstützen.

Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wels "für richtig befunden"

Eine Sonderstaatsanwaltschaft sei nicht notwendig, da es bereits Kompetenzstellen bei den Staatsanwaltschaften in Wien und Graz gebe, so Zadic. Dort wird von Staatsanwältinnen und -anwälten ermittelt, die gegen Cybercrime geschult wurden. Das Angebot müsse man lediglich flächendeckend ausweiten, heißt es.

In den Fokus der Debatte zuletzt die Staatsanwaltschaft (StA) Wels, die erst sechs Tage nach dem Suizid die Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung mit Selbstmordfolge wieder aufnahm. Das Vorgehen der StA Wels sei allerdings "in der Fachaufsicht geprüft und für richtig befunden" worden, so Zadic. "Natürlich müssen Behörden in solchen Fällen schneller agieren."

Hilfe in Krisen

Psychiatrische Soforthilfe (rund um die Uhr): 01/313 30
Telefonseelsorge (rund um die Uhr): 142
Rat auf Draht (rund um die Uhr): 147
Gesprächs- und Verhaltenstipps für Angehörige: bittelebe.at

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