Wegen Bestechlichkeit
HC Strache muss ab 6. Juli vor Gericht

- Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss vor Gericht. Es geht um den vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Wien-Währing.
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Der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache muss sich ab 6. Juli wegen Bestechlichkeit am Wiener Landesgericht verantworten.
ÖSTERREICH. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Im Zentrum der Anklage steht der vermutete Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Wien-Währing. Strache soll sich für deren Aufnahme in den Privatanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) in der türkis-blauen Regierung intensiv eingesetzt haben.
"Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig?"
Neben Strache wurde der Betreiber der Klinik, Walter Grubmüller, wegen Bestechung angeklagt. Der damalige FPÖ-Obmann Strache soll dafür geworben haben, dass Grubmüllers Klinik in den Prikraf aufgenommen wird und somit Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen kann.
Im weiteren Verlauf wurde der Prikraf-Fonds tatsächlich aufgestockt und die Privatklinik Wien-Währing als Begünstigte aufgenommen. Die Verdachtslage legt nun nahe, dass der entsprechende Gesetzestext zustande gekommen sein soll, nachdem Strache beim Klinikchef nachgefragt hatte: „Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?“
10.000 Euro Spende an die FPÖ
Sichergestellte Chats belegen in diesem Zusammenhang, dass Strache bei Grubmüller eine „genaue Gesetzesänderung, damit ihr zu euren Genehmigungen kommt“ anregte. Der Betreiber der Klinik, der ebenfalls angeklagt wird, hatte zuvor an die FPÖ 10.000 Euro gespendet. Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft macht die Spende von Grubmüller an die FPÖ das Vorliegen eines Gesetzeskaufs deutlich.

- Im Bild: der damalige Vizekanzler HC Strache erklärt nach Auftauchen des "Ibiza-Video" seinen Rücktritt.
- Foto: bz/Spitzauer
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Strache drohen bis zu 5 Jahre Haft
Strache und Klinik-Betreiber Grubmüller bestreiten das bisher entschieden. Die Verhandlung ist vorerst auf vier Tage anberaumt. Im Falle von Schuldsprüchen drohen Strache Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.


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