Verlängerung der Unterstützung
Neues Hilfspaket für Gastro und Hotellerie

Unterstützt werden Investitionen in Gast- und Schanigärten daher mit 20 Prozent der Investitionen (Kleinbetriebe) bzw. 10 Prozent der Investitionen (Mittelbetriebe), wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert. Dafür werden  insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  | Foto: Elisabeth Pillendorfer
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  • Unterstützt werden Investitionen in Gast- und Schanigärten daher mit 20 Prozent der Investitionen (Kleinbetriebe) bzw. 10 Prozent der Investitionen (Mittelbetriebe), wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert. Dafür werden insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
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Die Corona-Zahlen sind nach wie vor zu hoch. In keiner Branche ist die Lage so dramatisch, wie in Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft. Zehntausende Betriebe sind seit November 2020 geschlossen. Betriebe, aber auch Mitarbeiter brauchen Hilfe. Die Bundesregierung hat ein weiteres Maßnahmenpaket präsentiert, das für Gastronomie und Tourismus drei wesentliche Unterstützungen bringen soll.

ÖSTERREICH. Mit einem Kurzarbeitsbonus der Gesamthöhe von 1.000 Euro für die Unternehmen sowie Mitarbeiter sollen die Einnahmeausfälle und Auslastungsprobleme bereits über das ganze letzte Jahr hindurch abgemildert werden.

Beispiel: Wenn sich in einem Betrieb 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurarbeit befinden, erhält das Unternehmen zusätzlich 33.000 Euro Netto. 

Dieser Bonus teilt sich in zwei Teile:

  • Alle Betriebe, die durchgehend von Schließungen seit November betroffen sind erhalten eine Einmalzahlung von 825 Euro netto für den März zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag. Kann zur Ausbezahlung für Urlaubsansprüche genutzt werden.
  • Ein Trinkgeldersatz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Höhe von 175 Euro netto, den alle erhalten, die von Trinkgeldpauschale betroffen waren.

Lehrstellen-Unterstützung

Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle wurde zudem das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht. Dies wird mit einer gesetzlichen Befristung bis 30. Juni 2021 erstreckt, um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen. Die neuen Bestimmungen werden entsprechend dem Beginn der COVID-19-Kurzarbeitsphase 4 mit 1. April 2021 in Kraft treten.

Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallsbonus

Jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus beantragen. Dieser Ausfallsbonus beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) „Vorschuss“ auf den Fixkostenzuschuss der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll. Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird der Ausfallsbonus für März erhöht. Damit steigt der Zuschuss von 15 auf 30 Prozent und der derzeitige Deckel des Zuschusses wird von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.

Beispiel: Ein kleines Restaurant erleidet durch den Lockdown (trotz Take-away Angebot) einen Umsatzausfall von -90 Prozent. Der Jahresumsatz beträgt 450.000 Euro, der monatliche Umsatz 37.500 Euro. Mit dem Märzbonus kann der Ausfallbonus auf über 10.000 Euro verdoppelt werden.

Zweites Beispiel: Ein großes Hotel erleidet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisen) einen Umsatzausfall von -95 Prozent. Der Jahresumsatz beträgt 2,56 Mio. Euro, der monatliche Umsatz 213.333 Euro. Mit dem Märzbonus erhält das Unternehmen statt 30.000 nun 50.000 Euro Zuschuss.

Gastgärtenförderung

Da uns Pandemie noch länger beschäftigen wird, will die Regierung optimale und coronataugliche räumliche Bedingungen schaffen. Eine Möglichkeit dafür ist die Erweiterung oder Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten. Unterstützt werden Investitionen in Gast- und Schanigärten daher mit 20 Prozent der Investitionen (Kleinbetriebe) bzw. 10 Prozent der Investitionen (Mittelbetriebe), wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert. Dafür werden  insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank erfolgen.

Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.

Kreditzugang

Um rasch Liquidität in die Betriebe zu bringen, gehörten zu den ersten COVID-19-Maßnhamen Haftungen des Bundes für Überbrückungsfinanzierungen. Diese Maßnahme enthielt die Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen, die von den Hausbanken begeben werden, mit Haftungsquoten von 80, 90 oder 100 Prozent. Da es für Betriebe trotz Besicherung dennoch schwierig ist, Kredite von Hausbanken zu bekommen, wird die Bundesregierung die Kreditwirtschaft zu einem Runden Tisch laden, um die Situation auszutauschen und zu verbessern.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Ich hoffe, dass Vorarlberg als Pilotregion beispielhaft vorangeht und bald weitere Öffnungsschritte folgen können. Bis es soweit ist, braucht unsere Tourismus-Branche weiter Hilfe. Mit dem Maßnahmenpaket, das wir heute beschlossen haben, unterstützen wir sowohl die Betriebe als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

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