Neue Regeln
Oma und Opa nur in Ausnahmefällen treffen

Isolation macht krank, meinen Psychologen | Foto: Pixabay
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Die Corona-Ausgangsbeschränkungen wurden am Mittwoch in einer neuen Verordnung deutlicher niedergeschrieben. Konkret betrifft das die bisher nur mündlich kommunizierte Regel, wonach Personen eines Haushalte bloß eine weitere haushaltsfremde Person treffen dürfen. Auch "engste Angehörige" wurden klarer definiert. 

ÖSTERREICH. Der Hauptausschusses des Parlaments hat die neuen Regeln beschlossen, die SPÖ hatte wegen der Adaptierungen im Vorfeld massive Kritik am Vorgehen der Bundesregierung geübt.

Kontakt mit Großeltern nur, wenn...

Der Kontakt zu den Großeltern oder anderen Verwandten wird mit der neuen Verodrnung nicht komplett untersagt. Denn: Zählen diese zu den wichtigen Bezugspersonen und wurde mit diesen auch schon bisher regelmäßig und mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt, so kann man sie auch weiterhin treffen. Allerdings gilt auch hier die grundsätzliche Einschränkung, dass nur Treffen einer Einzelperson mit anderen mehreren Haushaltsangehörigen gleichzeitig zulässig sind.

Betrifft auch Aufenthalt im Freien

Das bedeutet: Entweder eine Person trifft Opa und Oma gemeinsam oder mehrere Haushaltsangehörige gleichzeitig treffen sich nur mit einem der beiden. Von den Kontaktregeln sind nicht nur Besuche umfasst, sondern auch der Aufenthalt im Freien, wird explizit festgehalten. Wie schon bisher möglich ist es aber grundsätzlich, betreuungsbedürftige Personen zu treffen. Klargestellt wird auch, dass Kinder und Schüler das Haus verlassen dürfen, um in Kindergarten oder Schule zu gehen. 

Die Änderungen gelten ab Freitag (27. November), der Lockdown dann wie bisher geplant bis zum 6. Dezember.

Waffen kaufen nur, wenn beruflich erforderlich

Das zuletzt stark kritisierte Offenhalten von Waffengeschäften wird enger geregelt: Künftig ist es nur mehr gestattet, Waffen und Waffenzubehör zu kaufen, sofern der Erwerb zu beruflichen Zwecken "zwingend unaufschiebbar erforderlich ist".

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