Justizreform
Regierung einigt sich auf Bundesstaatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft soll eine neue Spitze erhalten. | Foto: liveostockimages/Fotolia
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Künftig wird nicht mehr der oder die Justizminister bzw. Justizministerin die oberste Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften sein, sondern eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft. Darauf hat sich die Regierung am Mittwoch geeinigt. Diese soll aus einem grundsätzlich gleichberechtigten Dreiergremium bestehen, das für sechs Jahre gewählt wird.

ÖSTERREICH. Bereits seit 2021 wird darüber diskutiert, jetzt folgt die Umsetzung einer Bundesstaatsanwaltschaft. Beim letzten Ministerrat vor der Sommerpause wurde am Mittwoch eine entsprechende Regierungsvorlage beschlossen. Die Bundesstaatsanwaltschaft soll aus einem prinzipiell gleichberechtigten Dreiergremium bestehen und alle zwei Jahre den Vorsitz wechseln. Insgesamt soll die Funktionsdauer neun Jahre betragen. Ein konkreter Gesetzesentwurf muss erst ausgearbeitet werden.

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"Werde die letzte Justizministerin sein"

Bei heiklen Justizangelegenheiten traf bislang die Justizministerin bzw. der Justizminister die endgültige Entscheidung. Dies soll sich mit der Einführung der Bundesstaatsanwaltschaft nun ändern. Um den neuen Vorsitz übernehmen zu können, muss man Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin oder Richter bzw. Richterin sein und zumindest zehn Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts vorweisen können, ebenso wie höchste fachliche und persönliche Qualifikationen. Im Pressefoyer sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ): „Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann und das ist gut so.“

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) entmachtet sich mit der Reform selbst. | Foto: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
  • Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) entmachtet sich mit der Reform selbst.
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Keine Verflechtung mehr möglich

Mit der Reform soll eine mögliche Verflechtung von Politik und Justiz beseitigt werden. Das System arbeitet bis dato nach einem hierarchischen Prinzip, bei dem die einzelnen Staatsanwaltschaften, die Oberstaatsanwaltschaft über bedeutende Ermittlungsschritte informieren musste, welche anschließend die Informationen an die Fachsektion im Justizministerium weiterleitete. An der Spitze waren Minister bzw. Ministerin. Von oben nach unten konnten dann Weisungen erteilt werden, wie dass es noch weitere Ermittlungen brauchen würde oder man Anklage erheben könne.

Die Wahl soll durch den Nationalrat erfolgen, basierend auf Empfehlungen einer Kommission, die vom Justizministerium eingerichtet wurde. | Foto: Eugen Thome - stock.adobe.com
  • Die Wahl soll durch den Nationalrat erfolgen, basierend auf Empfehlungen einer Kommission, die vom Justizministerium eingerichtet wurde.
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Wahl der Bundesstaatsanwaltschaft

Das Justizministerium plant nun eine Kommission einzurichten, die geeignete Kandidaten und Kandidatinnen nominiert. Das Dreiergremium wird anschließend vom Nationalrat gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Es ist vorgesehen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament kontrolliert werden soll. Wie das aussieht, ist vorerst allerdings nur vage formuliert. Es soll jedoch sichergestellt werden, dass es keine begleitende Kontrolle laufender Ermittlungen geben soll.

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Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) entmachtet sich mit der Reform selbst. | Foto: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
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