Registrierungspflicht
Registrierung in der Gastronomie und bei Veranstaltungen kommt

Die Registrierung in der Gastronomie wird wieder Pflicht. | Foto: sofa1
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Eine Registrierungspflicht soll es künftig in der Gastro, in Altersheimen, Sportstätten und Co. geben. Für Aufregung sorgte am Donnerstag der Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz gesorgt. Demzufolge hätte die Polizei künftig in Wohnungen Kontrollen zu den Quarantäne-Auflagen durchführen können. Im privaten Wohnbereich werden jetzt aber doch keine Kontrollen erlaubt.

ÖSTERREICH. In der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen können Personenregistrierungen künftig vorgeschrieben werden. Das berichtet am Donnerstag die APA, der ein entsprechender Abänderungsantrag vorliegt, der am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden soll. Begründet wird die neuerliche Registrierungspflicht laut APA damit, dass die Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist allerdings bis Mitte kommenden Jahres befristet.

Hält sich eine Person mehr als eine Viertelstunde in einer Einrichtung oder bei der Veranstaltung auf, so sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und Aufenthaltsdauer registriert werden. Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden. Das betrifft etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen davon sollen nur der Privatbereich, Versammlungen, der Handel und der Take-away-Service sein. 

Soll die Polizei in Wohnungen dürfen, um Quarantänepflichten zu kontrollieren?

Keine Polizeikontrollen in Privathaushalten

Festgehalten wurde laut APA im Entwurf auch eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Die Polizei hätte somit neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung der Quarantänepflicht kontrollieren können. Dies ist nun aber doch nicht der Fall: Im privaten Wohnbereich werden jetzt doch keine Kontrollen erlaubt. Inzwischen liegt ein geänderte Entwurf vor, wonach der private Wohnbereich explizit ausgeschlossen wird. 

Scharfe Kritik war auf den ersten Entwurf am Donnerstag von SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried gefolgt. Er sieht hier einen massiven Eingriff ins Privatleben. „Einen Tag vor dem geplanten Beschluss bekommt die Opposition von den Regierungsfraktionen wieder einmal einen Abänderungsantrag auf den Tisch geknallt, der massive Eingriffe in die Privatsphäre der BürgerInnen bringt", bemängelt Leichtfriend per Aussendung, noch dazu, wo die Regelung unbefristet sei und es keine Begutachtung gegeben habe. Weitreichenden Kontrollbefugnisse der Polizei mit der Möglichkeit, in den privaten Wohnraum einzudringen, seien "ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte, den wir ablehnen; vor allem, wenn das unbefristet im Dauerrecht verankert werden soll", so der SPÖ-Vizeklubchef. Was die Registrierungspflicht für Heime und Krankenhäuser betrifft, fragt Leichtfried, ob die Bundesländer diesmal vorher informiert und eingebunden waren.

Auch für die weihnachtliche Reise-Einschränkungen gibt es eine Änderung: Die Reise-Verordnung beinhalten nicht mehr Risiko-Staaten sondern alle Länder.

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