Lockerung der Bußen bei Schwarzarbeit
Rückkehr der Sonderbetreuungszeit

Am Mittwoch beschloss der Nationalrat die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit von Kindern, die am CoV-19 Virus erkrankt sind, rückwirkend seit Schulbeginn. | Foto: kryzhov/Shutterstock.com
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  • Am Mittwoch beschloss der Nationalrat die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit von Kindern, die am CoV-19 Virus erkrankt sind, rückwirkend seit Schulbeginn.
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In einer Sitzung des Nationalrats wurde am Mittwoch die Rückkehr der Sonderbetreuungszeit bei Corona-Krankheitsfällen von Kindern beschlossen. Außerdem soll bei einer Kündigung Urlaub von bis zu vier Wochen ausbezahlt werden. Die Strafen bei aufgedeckter Schwarzarbeit werden ebenfalls gelockert.

ÖSTERREICH. Zwölf Stunden dauerte die Sitzung in der mehrere wichtige Beschlüsse entschieden wurden. Können Kinder aufgrund einer Coronavirus-Erkrankung nicht den Hort, die Schule, den Kindergarten oder die Tageseltern besuchen, können Eltern nun bis zu drei Wochen von der Arbeit freigestellt werden. Das ist sogar rückwirkend seit Schulbeginn möglich. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bekommen die Kosten ersetzt. SPÖ und FPÖ kritisieren, dass diese Regelung nur bis Ende des Jahres gilt und kein unbefristeter Anspruch besteht.

Bis zu vier Wochen Urlaub bei Kündigung ausbezahlt

Höchstgerichtlichen Vorgaben entsprechend wurde beschlossen, dass in Zukunft auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ohne triftigen Grund das Arbeitsverhältnis vorzeitig kündigen, eine monetäre Ersatzleistung für nicht aufgebrauchten Urlaub zusteht. Im aktuellen Urlaubsjahr beschränkt sich das jedoch auf den von der EU vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen. Auch daran üben SPÖ und FPÖ Kritik: Sie hätten gewollt, dass der gesamte Urlaubsanspruch ausbezahlt wird.

Künftig können Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund vorzeitig kündigen, bis zu vier Wochen ihres nicht verbrauchten Urlaubs auszahlen lassen. | Foto: Pixabay
  • Künftig können Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund vorzeitig kündigen, bis zu vier Wochen ihres nicht verbrauchten Urlaubs auszahlen lassen.
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Mehr Spielraum für Arbeitsmarktservice nach Schwarzarbeit

Im Bereich der aufgedeckten Schwarzarbeit sollen die Bußen gelockert werden. Bisher erfolgte eine Sperre für weitere Bewilligungen des betroffenen Betriebs und der betroffenen Beschäftigten für ein Jahr, wenn sie mehr als einmal ohne gültige Beschäftigungsbewilligung wie die Rot-Weiß-Rot-Karte erwischt wurden.

Künftig soll das fallen und dem Arbeitsmarktservice ein Spielraum bei minderschweren Gesetzesverletzungen gegeben werden. Vorausgesetzt es wurden überzeugende Maßnahmen gegen weitere Verstöße implementiert. Scharfe Kritik kam von Seiten der FPÖ und SPÖ, die NEOS gaben sich wie bei der Urlaubsneuregelung zufrieden mit den Entscheidungen der Koalition.

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