ÖGHL kritisiert
Sterbehilfeverfügungsgesetz lässt Menschen allein

Das Sterbehilfeverfügungsgesetz ist seit 1,5 Jahren in Kraft, die Österreichische Gesellschaft für humanes Lebensende (ÖGHL) wendet sich nun aber an den VfGh wegen der Ausführung. | Foto: Zagler
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  • Das Sterbehilfeverfügungsgesetz ist seit 1,5 Jahren in Kraft, die Österreichische Gesellschaft für humanes Lebensende (ÖGHL) wendet sich nun aber an den VfGh wegen der Ausführung.
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Seit Jänner 2022 ist das Sterbehilfegesetz in Österreich in Kraft. 198 Menschen hätten eine Sterbeverfügung erhalten, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. Von den 160 ausgegebenen Präparate, wurden weniger als zehn Stück dann auch eingenommen und als Todesursache erkannt. Das eigenständige Einnehmen in Abwesenheit eines Arztes oder Ärztin kritisiert die Österreichische Gesellschaft für humanes Lebensende (ÖGHL) und wendet sich an dem Verfassungsgerichtshof (VfGh).

ÖSTERREICH. Vom Ministerium heißt es dazu: "Sofern Hinweise vorliegen, dass der Tod der Person im Zusammenhang mit der Einnahme eines Präparats steht, haben die Totenbeschau-Ärzt*innen eine gesonderte Meldung vorzunehmen. Die Anzahl der Einträge befindet sich aktuell im einstelligen Bereich." Das bedeute, dass der Großteil der Präparate entweder nicht eingenommen wurde oder nicht als Todesursache erkannt wurde. In Anspruch nehmen, dürfen das Gesetz volljährige Personen, die entscheidungsfähig und unheilbar krank sind.

Das Werbeverbot wertet die Medizinerin als Informationsverbot, da man nicht einmal Paliativstationen oder Hausärzte darüber informieren dürfe. | Foto: Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H./ Dietmar Mathis
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Patienten werden allein gelassen

Medizinerin Isolde Lernbass-Wutzl, Gesellschaft für humanes Lebensende, kritisiert im Ö1-Journal am Montag, dass Sterbewillige am Ende alleine gelassen werden. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die den Prozess begleitet hätten, zum Schluss nicht mehr dabei sein dürften. "Das heißt der Patient hat quasi das Präparat und bräuchte dann, wenn er das nehmen möchte unter professioneller Hilfe nochmal einen anderen Arzt. Was einfach irrsinnig schwer zu organisieren ist, weil ja der Berater oft der Arzt des Vertrauens ist. Ich finde halt, dass man das Präparat alleine Zuhause hat und theoretisch allein trinken kann, finde ich sehr unprofessionell."

In der Schweiz gebe es etwa eigene Einrichtungen, in denen die Präparate gelagert, die Einnahme begleitet und von Profis überwacht werde. "Das kann man, finde ich, nur ärztlich geführt machen. Dass dann dieser Tag geplant wird, wo man das dann trinken will, weil dann passiert es auch weniger im Affekt. Weil wenn ich dann nur die Hälfte trinke oder dann die Panik bekomme... Ich finde das kann man dem Menschen jetzt nicht allein einfach in die Hand drücken." Zu Beginn des Prozesses gebe es zwar noch sehr strenge Auflagen, später aber nicht mehr. Die Medizinerin bekrittelte diese als "zu lasch".

Bist du für Sterbehilfe?

Leserinnen und Leser auf MeinBezirk.at äußerten sich in einer Befragung positiv gegenüber der Sterbehilfe. Dass es sie gibt, sei also durchaus zu begrüßen, nur mit der Ausführung seien eben nicht alle rundum zufrieden.

Regierung plant keine Änderung

Die Regierung sei jedoch überzeugt von den derzeitigen Abläufen, denn so habe man ein großes Maß an Selbstbestimmung. Das darin verankerte Werbeverbot sei für die ÖGHL eher ein Informationsverbot: "Ich finde Werbung macht man dort, wo man eigentlich unterbewusst jemanden etwas suggerieren möchte", wenn man aber nur Information anbietet, sei das etwas anderes, so Lernbass-Wutzl. Etwa wolle man Hausärzte oder Paliativstationen informieren dürfen, denn "wir dürfen ja gar nichts jetzt in dem Sinn".

Das Sterbeverfügungsgesetz sei erst seit rund eineinhalb Jahren in Kraft und damit zu jung, um seine Auswirkungen beurteilen zu können. Änderungen seien daher keine vorgesehen, außer der Verfassungsgerichtshof entscheide hier anders.

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