Per Antrag nach Unwetter
Steuererleichterungen für Hochwasseropfer
Nach den verheerenden Unwetter der letzten Wochen, teilte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nun mit, dass Betroffene Steuererleichterungen beantragen können. Etwa die Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden durch Erdrutsche und Hochwasser, Reparatur- und Sanierungskosten für Pkw, PC, Kleidung oder Geschirr sind von der Steuer absetzbar. Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen können auch beansprucht werden. Bereits bezahlte Gebühren können zurück erstattet werden.
ÖSTERREICH. Geschädigte sind von bestimmten Verwaltungsabgaben und Gebühren befreit. Wenn also Dokumente wie Reisepass, Führerschein, Pkw-Zulassung oder Baubewilligung neu ausgestellt werden müssen, fällt keine Gebühr an. Auch bei neuen Miet- oder Leasingverträgen für beschädigte Wohnungen oder Autos fallen diese weg.
Entlastung für Spenden und Unternehmen
Zudem können Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen beantragt und Beschwerdefristen verlängert werden. Für Steuerzahlungen und -vorauszahlungen dürfen Ratenzahlungen, eine Anpassung der Ratenzahlungen oder Stundungen beantragt werden. Säumniszuschläge und Vorauszahlungen können mit dem passenden Antrag herabgesetzt werden.
Auch für Unternehmen gibt es Unterstützung. Die Ersatzbeschaffung von Anlagegütern aufgrund von Hochwasserschäden kann beschleunigt abgeschrieben werden. Für Helferinnen und Helfer gibt es ebenfalls eine Erleichterung: Sie können Spenden für die Katastrophenhilfe an begünstigte Einrichtungen wie etwa freiwillige Feuerwehren von der Steuer absetzen.
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