Nicht rechtskräftig
Strache und Grubmüller wegen Bestechung verurteilt

Der Angeklagte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache (L) und Klinik-Betreiber Walter Grubmüller (R) wurden nicht rechtskräftig verurteilt. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
3Bilder
  • Der Angeklagte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache (L) und Klinik-Betreiber Walter Grubmüller (R) wurden nicht rechtskräftig verurteilt.
  • Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
  • hochgeladen von Adrian Langer

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller wurden am Freitag wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

ÖSTERREICH. Strache habe als Amtsträger einem Dritten einen Vorteil gewährt, so die Urteilsbegründung. Grubmüller habe sich lange Zeit erfolglos für eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) eingesetzt. Und nach der langen Zeit des Misserfolgs habe er sich, gegen Einsatz von Geld, an seinen Freund Strache gewandt, führt die Richterin aus. Bis zur ersten Spende Grubmüllers an die FPÖ und den Einsatz Straches sei der PRIKRAF nie Thema im Parlament gewesen.

Die Strafen wegen Bestechung und Bestechlichkeit lauten für Grubmüller ein Jahr Haft bedingt, bei Ex-FPÖ-Chef Strache 15 Monate bedingt. Freisprüche gab es bezüglich der Einladung nach Korfu und einer beabsichtigen Spende für die FPÖ. Strache hat volle Berufung gegen das Urteil angemeldet. Grubmüller will seine Verurteilung ebenfalls bekämpfen. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Prozess ist der erste, der aus dem Ibiza-Video und den darin von Strache getätigten Äußerungen hervorgeht. Konkret geht es um eine Privatklinik im 18. Wiener Gemeindebezirk Währing. | Foto: Screenshot Spiegel SZ
  • Der Prozess ist der erste, der aus dem Ibiza-Video und den darin von Strache getätigten Äußerungen hervorgeht. Konkret geht es um eine Privatklinik im 18. Wiener Gemeindebezirk Währing.
  • Foto: Screenshot Spiegel SZ
  • hochgeladen von Magazin RegionalMedien Austria

Laut Staatsanwalt Bernhard Weratschnig seien einzelne Faktoren zusammengekommen, die letztlich "leicht entflammbar und strafrechtlich relevant waren". Unter diesen Faktoren sei etwa das Naheverhältnis von Strache und Grubmüller, das in den sichergestellten Chats dokumentiert ist, so der Jurist im Schlussvortrag.

Straches zweiter Verteidiger Johann Pauer hat vor der Urteilsverkündigung gesagt, dass er keine Schuld seines Mandanten sieht. Die Vorwürfe der WKStA würden auf einer Reihe von Fehlannahmen beruhen. Am Anfang sei ein grober Missstand gestanden, sagte Pauer. Diesen wollte Strache beheben. Sämtliche Presseaussendungen der FPÖ zielten darauf ab, alle Privatkliniken in den PRIKRAF miteinzubeziehen. Es gebe unzählige Chat-Nachrichten, die belegen würden, dass Grubmüller aus Ablehnung der anderen Partei und aus Überzeugung an die FPÖ gespendet habe.

Worum geht es?

Dem ehemaligen FPÖ-Obmann sowie dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. In dem Verfahren geht es um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die "pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts" seitens Straches gekoppelt. Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe.

Update: Ergänzung, dass Strache Berufung anmeldet.

Glaubst du an die Unschuld Straches?

Mehr zum Thema:

Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden.
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden.
Der Angeklagte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache (L) und Klinik-Betreiber Walter Grubmüller (R) wurden nicht rechtskräftig verurteilt. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
Der Prozess ist der erste, der aus dem Ibiza-Video und den darin von Strache getätigten Äußerungen hervorgeht. Konkret geht es um eine Privatklinik im 18. Wiener Gemeindebezirk Währing. | Foto: Screenshot Spiegel SZ
Strache wurde zu 15 Monaten verurteilt, Grubmüller zu einem Jahr. | Foto: Markus Spitzauer

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

W S T St K V B

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.