Nicht rechtskräftig
Strache und Grubmüller wegen Bestechung verurteilt

- Der Angeklagte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache (L) und Klinik-Betreiber Walter Grubmüller (R) wurden nicht rechtskräftig verurteilt.
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Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller wurden am Freitag wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
ÖSTERREICH. Strache habe als Amtsträger einem Dritten einen Vorteil gewährt, so die Urteilsbegründung. Grubmüller habe sich lange Zeit erfolglos für eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) eingesetzt. Und nach der langen Zeit des Misserfolgs habe er sich, gegen Einsatz von Geld, an seinen Freund Strache gewandt, führt die Richterin aus. Bis zur ersten Spende Grubmüllers an die FPÖ und den Einsatz Straches sei der PRIKRAF nie Thema im Parlament gewesen.
Die Strafen wegen Bestechung und Bestechlichkeit lauten für Grubmüller ein Jahr Haft bedingt, bei Ex-FPÖ-Chef Strache 15 Monate bedingt. Freisprüche gab es bezüglich der Einladung nach Korfu und einer beabsichtigen Spende für die FPÖ. Strache hat volle Berufung gegen das Urteil angemeldet. Grubmüller will seine Verurteilung ebenfalls bekämpfen. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.

- Der Prozess ist der erste, der aus dem Ibiza-Video und den darin von Strache getätigten Äußerungen hervorgeht. Konkret geht es um eine Privatklinik im 18. Wiener Gemeindebezirk Währing.
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Laut Staatsanwalt Bernhard Weratschnig seien einzelne Faktoren zusammengekommen, die letztlich "leicht entflammbar und strafrechtlich relevant waren". Unter diesen Faktoren sei etwa das Naheverhältnis von Strache und Grubmüller, das in den sichergestellten Chats dokumentiert ist, so der Jurist im Schlussvortrag.
Straches zweiter Verteidiger Johann Pauer hat vor der Urteilsverkündigung gesagt, dass er keine Schuld seines Mandanten sieht. Die Vorwürfe der WKStA würden auf einer Reihe von Fehlannahmen beruhen. Am Anfang sei ein grober Missstand gestanden, sagte Pauer. Diesen wollte Strache beheben. Sämtliche Presseaussendungen der FPÖ zielten darauf ab, alle Privatkliniken in den PRIKRAF miteinzubeziehen. Es gebe unzählige Chat-Nachrichten, die belegen würden, dass Grubmüller aus Ablehnung der anderen Partei und aus Überzeugung an die FPÖ gespendet habe.
Worum geht es?
Dem ehemaligen FPÖ-Obmann sowie dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. In dem Verfahren geht es um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die "pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts" seitens Straches gekoppelt. Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe.
Update: Ergänzung, dass Strache Berufung anmeldet.



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