Testament: Wie man richtig vererbt

Rund 20 Prozent der Österreicher haben laut einer Umfrage der Notariatskammer ein Testament. Seit der Erbrechtsreform im Vorjahr gelten beim Testament aber neue Regeln.
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  • Rund 20 Prozent der Österreicher haben laut einer Umfrage der Notariatskammer ein Testament. Seit der Erbrechtsreform im Vorjahr gelten beim Testament aber neue Regeln.
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Am 13. September ist der internationale Tag des Testaments. Rund 20 Prozent der Österreicher haben laut einer Umfrage der Notariatskammer ein Testament. Seit der Erbrechtsreform im Vorjahr gelten beim Testament aber neue Regeln. "Wer die neuen Formvorschriften missachtet, riskiert die Ungültigkeit der betreffenden letztwiligen Anordnung", so der Notar und Pressesprecher der Notariatskammer, Markus Kaspar.

"Diese Urkunde enthält meine letzten Willen"

Wer ein Testament mit dem Computer, also fremdhändig schreibt, braucht drei Zeugen, die das Testament händisch mit Datum und Ortsangabe unterschreiben. Die drei Zeugen müssen gleichzeitig anwesend sein. Der Verfügende muss vor den Augen der drei Zeugen ebenfalls händisch sein Testament unterzeichen. Und zwar mit dem Zusatz "Diese Urkunde enthält meine letzten Willen" oder "Mein Wille".

Testament und die Unterschriften müssen eine Einheit bilden, wie der OGH in einem Urteil im Juli dieses Jahres festgestellt hat. Werden die Unterschriften der Zeugen in einem losen Blatt Papier einfach beigelgt, ist das ganze Testament laut OGH ungültig. Es wäre also klug, jedes Blatt des Testaments zu unterschreiben, wie Kaspar betont. 

Beim Testament sollte man nicht sparen

Verfasst jemand sein Testament komplett händisch, braucht man keine Zeugen. Doch sollte man, egal ob eigenhändig oder mit dem Computer geschrieben, bei jedem Testament bestimmte Formulierungen beachten. Die vielen Tipps im Internet dazu, sollte man mit Vorsicht genießen.

Stattdessen ist es ratsam, sein Testament mit Hilfe eines Anwalts oder Notars zu verfassen. Die Kosten für ein einfaches Testament von Privatpersonen betragen in der Regel zwischen 300 und 500 Euro. Anwälte und Notare hinterlegen das Testament zudem in Zentralen Testamentsregister. Ein Testament zu Hause zu verstecken, ist keine gute Idee, weil es schlichtweg nicht gefunden werden könnte. 

Auch den "Digitalen Nachlass" unbedingt regeln

Immer mehr ein Thema wird zudem der sogenannte Digitale Nachlass. Denn wir alle hinterlassen tiefe Spuren in der digitalen Welt. "Man denke hier nur an Facebook, Twitter, Linkedin, E-Mail- und Paypal-Accounts oder Dokumente in cloud-basierten Onlinespeichern", so Markus Kaspar. 

Ein vermutlich auch für Österreich richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichts im deutschen Karlsruhe hat im Juli des heurigen Jahres entschieden, dass der digitale Nachlass in die Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit einem Account geschieht, und nicht Facebook, Twitter usw. „Das Urteil zeigt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch bei Online-Diensten gilt“, sagt Kaspar.

Bestandsaufnahme seiner Konten im Internet machen

Und dass somit Accounts und deren Inhalte vererbt werden können. „Das heißt aber auch, dass sich jeder sehr wohl auch den Kopf darüber zerbrechen sollte, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll“, so Kaspar.

Dazu gehört, eine Bestandsaufnahme der Konten zu machen, und Passwörter sowie Nutzernamen, eventuell auf einem verschlüsselten Datenträger bei seinem Anwalt oder Notar zu hinterlegen. Geregelt werden sollte weiters, wie mit den Daten umgegangen werden soll. Also, welcher Erbe auf welche Daten Zugriff haben soll oder nicht.

„Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen“, warnt Kaspar. Es können beispielsweise Vermögenswerte unerkannt bleiben oder Kosten anfallen, weil kostenpflichtige Internetdienste weiter laufen.

Redaktion: Wolfgang Unterhuber

Rund 20 Prozent der Österreicher haben laut einer Umfrage der Notariatskammer ein Testament. Seit der Erbrechtsreform im Vorjahr gelten beim Testament aber neue Regeln.
Notar Markus Kaspar rät, das Testament nicht zu Hause zu verstecken, weil es nicht gefunden werden könte. | Foto: Österreichische Notariatskammer

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