Kampf gegen Korruption
Urteil über Strache "richtungsweisende Entscheidung"

NR Jan Krainer (SPÖ), Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss über das erstinstanzliche Urteil gegen Strache: „Das Urteil bestätigt: Unter Türkis-Blau konnte man sich Gesetze kaufen.“ | Foto: RMA
  • NR Jan Krainer (SPÖ), Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss über das erstinstanzliche Urteil gegen Strache: „Das Urteil bestätigt: Unter Türkis-Blau konnte man sich Gesetze kaufen.“
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Die – nicht rechtskräftige – Verurteilung des ehemaligen Vizekanzlers und Ex-FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache sei „eine richtungsweisende Entscheidung“, kommentierte Martin Kreutner seitens des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens den Ausgang des Prikraf-Verfahrens. Jan Krainer (SPÖ), Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss über das erstinstanzliche Urteil: "Unter Türkis-Blau konnte man sich Gesetze kaufen.“ 

ÖSTERREICH. Einen "guten Tag im Kampf gegen die politische Korruption in Österreich" bezeichnete Kreutner das Urteil gegen HC Strache. Bestechung und Bestechlichkeit seien ein Gift für jedes Gemeinwesen, denn sie untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, die Verwaltung und den Rechtsstaat“, so Kreutner. Insofern sei es „erfreulich, dass ein Teil dieses Vertrauens heute wiederhergestellt wurde“.

Urteil Ibiza-U-Ausschuss und WKStA zu verdanken

Kreutner verwies darauf, dass es nicht zuletzt dem Ibiza-Untersuchungsausschuss und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu verdanken sei, dass der nach Ibiza enthüllte „systematische Machtmissbrauch“ in der türkis-blauen Regierungsperiode nun auch erste strafrechtliche Folgen habe. „Die juristische Aufarbeitung hat aber erst begonnen. Als Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren werden wir unseren Beitrag leisten, damit diese Aufarbeitung mit voller Konsequenz erfolgt und noch bestehende Gesetzeslücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen werden. Aber auch, dass Anstand und Integrität in der Politik einen höheren Stellenwert bekommen.“

Dass Strache zum Zeitpunkt der Spendenzahlungen noch nicht Vizekanzler war, sei angesichts der letztlich erdrückenden Beweislast einer der größten Unsicherheitsfaktoren für eine Verurteilung gewesen. Dazu Kreutner: „Mit einem modernen und umfassenden Antikorruptionsrecht, wie unser Volksbegehren es fordert, wäre die Rechtslage noch eindeutiger gewesen.“

Rechtstaat- & Anti-Korruptionsvolksbegehren mit Forderung

Kreutner bekräftigte daher die Forderung des Rechtstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens, dass Bestechung und Bestechlichkeit nicht nur bei Amtsinhabern, sondern auch bei Kandidatinnen und Kandidaten für ein politisches Amt als Delikt im Korruptionsstrafrecht explizit verankert werden sollen.

SPÖ: "Unter Türkis-Blau konnte man sich Gesetze kaufen“

Der Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss Jan Krainer kommentiert das erstinstanzliche Urteil gegen Strache wie folgt: „Das Urteil bestätigt: Unter Türkis-Blau konnte man sich Gesetze kaufen.“ Damit sieht sich Krainer auch in den Erkenntnissen aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss bestätigt, der in Summe ein düsteres Bild von einer käuflichen Regierung zeichnete, die stets bereit war, im Sinne der Interessen von Großsponsoren zu agieren. Wenn ÖVP und FPÖ miteinander regieren, gebe es immer und immer wieder nur zwei Stationen: Regierungsbank und Anklagebank.“, so Krainer. 

„Politik ist nicht für die Bereicherung weniger und ihrer wohlhabenden Freunde da, sondern um zu verhindern, dass sich jemand Posten, Einfluss und Gesetze kauft. Das stellt das heutige Urteil gegen Strache unmissverständlich klar“, so Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen im Ibiza-Untersuchungsausschuss.

Reform der Finanzierung privater Kliniken gefordert

SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Nationalrates, fordert seit langem vehement eine umfangreiche Reform der Finanzierung von privaten Kliniken. Diese werden derzeit über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikaf) aus Geldern der Versicherten finanziert. Doch „dieser Fonds ist für politische Einflussnahme extrem anfällig, denn nur die Politik entscheidet, wer Leistungen aus diesem Fonds beziehen kann“, so Silvan in einer Aussendung. Dies zeige der Strache-Prozess.

Die Strafen wegen Bestechung und Bestechlichkeit lauten für Strache 15 Monate bedingt. Freisprüche gab es bezüglich der Einladung nach Korfu und einer beabsichtigen Spende für die FPÖ. Strache hat volle Berufung gegen das Urteil angemeldet. Der mit angeklagte Klinikbetreiber Walter Grubmüller wurde nicht rechtskräftig für ein Jahr Haft bedingt verurteilt. Grubmüller will seine Verurteilung ebenfalls bekämpfen.

Strache und Grubmüller wegen Bestechung verurteilt

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