Wegen Weihnachtsfeiern
Vier Schuldsprüche im Wirtschaftsbund-Prozess

- Der frühere Landesstatthalter – Stellvertreter des Landeshauptmanns von Vorarlberg – Karlheinz Rüdisser, wurde beschuldigt, mehrere Weihnachtsfeiern abgehalten zu haben, die der Wirtschaftsbund bezahlt haben soll.
- Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
- hochgeladen von Thomas Fuchs
In Feldkirch, Vorarlberg, sind am Dienstag, 4. März, die vier Angeklagten im Wirtschaftsbund-Prozess schuldig gesprochen worden. Alle vier Angeklagten gehen in Berufung.
ÖSTERREICH. Der frühere Landesstatthalter – Stellvertreter des Landeshauptmanns von Vorarlberg – Karlheinz Rüdisser, wurde beschuldigt, mehrere Weihnachtsfeiern abgehalten zu haben, die der Wirtschaftsbund bezahlt haben soll. Rüdisser und drei ehemalige ÖVP-Wirtschaftsbund-Funktionäre – Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter – wurden am Dienstag, 4. März, schuldig gesprochen. Die drei Ex-Funktionäre deshalb, weil sie Rüdisser angefüttert haben sollen.
Das "Sponsoring" der Weihnachtsfeiern sei vor den beteiligten Landesbediensteten geheim gehalten worden. Es geht es um Feiern, die in den Jahren 2013 sowie 2015 bis 2019 stattgefunden haben sollen.
Dabei seien die Feiern von der Sekretärin Rüdissers organisiert worden. Eine Verbindung zum Wirtschaftsbund soll nie erwähnt worden sein, auch in den Reden Rüdissers nicht, so das Gericht. Wäre den Landesbediensteten die Verbindung mit dem Wirtschaftsbund bekannt gewesen, hätten sie sich die Teilnahme genehmigen lassen müssen, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA).
"Schon vorher übliche Praxis"
Rüdisser bekannte sich nicht schuldig. Er habe sein Leben lang darauf geachtet, keine Vorteile anzunehmen. Die Finanzierung durch den Wirtschaftsbund sei bereits vor Rüdissers Amtszeit üblich gewesen, so Verteidiger Bertram Grass laut ORF. Rüdisser habe die Essen auch nie als Beeinflussung wahrgenommen. Er sei für ein Budget von mehreren 100 Millionen Euro verantwortlich gewesen, da hätte es ganz andere Möglichkeiten gegeben.
Rüdisser habe als stellvertretender Obmann des Wirtschaftsbundes bereits dessen Interessen vertreten, so die Verteidigung von Natter. Die Weihnachtsfeiern hätten keine Werbung für den Wirtschaftsbund oder die ÖVP gemacht.
Rüdisser hätte die Essen selbst bezahlen müssen, wenn der Wirtschaftsbund nicht eingesprungen wäre, so die WKSTA. Rüdisser wurde wegen Vorteilsnahme zur Beeinflussung zu einer Geldstrafe 220 Tagsätzen zu 125 Euro verurteilt, die Hälfte bedingt. Die Summe von 13.750 Euro entspräche dem Wert des Essens. Natter wurde zu 200 Tagsätze zu 50 Euro, die Hälfte bedingt, verurteilt (5.000 Euro unbedingt). Kessler zu 180 Tagsätze zu 75 Euro, damit 6.750 Euro unbedingt) und Metzler zu 200 Tagsätze zu 75 Euro. 7.500 Euro unbedingt. Alle Angeklagten wurden vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Alle Angeklagten meldeten volle Berufung an.
Auf den Wirtschaftsbund kommt außerdem eine Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 150 zu.
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