Gesetz in Begutachtung
Arbeitslosengeld-Antrag künftig überwiegend digital

Für Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bedeutet die neue Regelung einen Wegfall an Bürokratie. | Foto: Andy Wenzel/bka
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  • Für Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bedeutet die neue Regelung einen Wegfall an Bürokratie.
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Die Bundesregierung möchte die Antragstellung des Arbeitslosengeldes weiter digitalisieren. Anträge soll künftig überwiegend über das "eAMS-Konto" erfolgen. Personen, die zu Hause keinen Online-Zugang haben, können ihre Anträge weiterhin vor Ort einbringen, dort allerdings ebenfalls digital.

ÖSTERREICH. Noch können arbeitssuchende Menschen das Arbeitslosengeld auf zwei Arten beantragen: online über das sogenannte "eAMS-Konto" oder persönlich vor Ort in jeder regionalen Geschäftsstelle des AMS. Geht es nach der Bundesregierung, soll die Antragstellung künftig weiter digitalisiert werden. Erklärtes Ziel ist es, Behördenwege zu reduzieren und AMS-Beraterinnen und -Beratern für die persönliche Betreuung freizuspielen. Eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde bereits am Donnerstag vom zuständigen Arbeitsministerium in Begutachtung geschickt. 

Anträge überwiegend über "eAMS-Konto"

Konkret sollen mit der Neuerung Antragsstellungen künftig überwiegend online über das "eAMS-Konto" stattfinden. Personen, die nicht über die technischen Möglichkeiten dazu verfügen, können aber weiterhin in die regionalen Geschäftsstellen kommen. Vor Ort werden sie dann bei der ebenfalls digitalen Antragsstellung unterstützt und beraten.

Überhaupt soll die Kommunikation zwischen AMS und den Kundinnen und Kunden in Zukunft digital stattfinden. So erfolgen etwa rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS künftig ebenfalls über das "eAMS-Konto". Beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen, die über ein solches Konto verfügen, sind dazu verpflichtet, das Online-Konto mindestens jeden dritten Tag auf neue Eingänge zu prüfen.

Kocher: Weniger Bürokratie

Den AMS-Beraterinnen und -Beratern soll durch die Online-Priorisierung in Zukunft mehr Zeit für die persönliche Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen, heißt es aus dem Ministerium. Außerdem unterstützte die neue Regelung die beim AMS gemeldeten Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen, betonte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung.

"Mit der elektronischen Antragstellung werden für arbeitssuchende Person verschiedene bürokratische Schritte zusammengefasst, die bisher ein persönliches Erscheinen verlangt haben. Die gesetzliche Priorisierung einer digitalen Gestaltung von Prozessen im AMS und die Modernisierung des eAMS-Kontos ermöglichen somit einen laufenden Ausbau zum attraktiveren und serviceorientierten Kanal, der entsprechende Vorteile für arbeitssuchende Personen bietet", so Kocher weiter.

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