Experte erklärt
Ferienjob und Praktikum: Was erlaubt ist und was nicht

Im Sommer beginnt die Saison für Ferienjobs und Praktika. | Foto: Unsplash
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Vor dem Antritt einer Stelle im Sommer ist es wichtig, den Unterschied zwischen Ferienjob und Praktikum zu kennen – von Bezahlung, über Tätigkeiten und Arbeitszeit.

ÖSTERREICH. Der Sommer naht – und damit die Zeit der Ferienjobs für Schüler. Auch wenn es infolge der Corona-Pandemie weniger Ferienjobs und Praktikumsplätze als üblich gibt: Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten weiterhin, wie der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) betont.

Man müsse den Unterschied zwischen Ferienjob und Praktikum kennen, so Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte im ÖGB: "Oft werden Praktika angeboten, Ausbildung findet aber keine statt. Stattdessen arbeiten junge Menschen normal im Betrieb mit, werden aber nicht entsprechend bezahlt." Arbeitsrechtliche Verstöße wie diese können auch nach Ende des Praktikums oder Ferienjobs eingeklagt werden.

Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte im ÖGB: "Oft werden Praktika angeboten, Ausbildung findet aber keine statt." | Foto: Foto: SPÖ
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Normale Bezahlung für Ferienjobs

"Ein Ferienjob ist arbeitsrechtlich ein befristetes Dienstverhältnis und muss gemäß Kollektivvertrag bezahlt werden. In der Regel gelten auch alle anderen Bestimmungen, die der Kollektivvertrag enthält, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld", so Trinko.

Zudem müssen Ferialarbeiter bei der Sozialversicherung angemeldet werden und haben Anspruch auf rund zwei Tage Urlaub pro Monat. Trinko empfiehlt den Lohn- oder Gehaltszettel zu kontrollieren, denn dort müssen das anteilsmäßige Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie allfällige Überstunden aufgelistet sein. Wurde der Urlaub, wie beim Ferienjob üblich, nicht konsumiert, muss auch dieser ausbezahlt werden.

Hast du Praktika oder Ferienjobs absolviert?

"Jugendliche dürfen in der Regel nicht länger als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten, Überstunden sind grundsätzlich verboten", erklärt der Arbeitsrechtsexperte. Ab 4,5 Stunden Arbeit stehe Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu.

Kaffeekochen? Nein!

Abzugrenzen sind Ferienjobs von Pflichtpraktika, bei denen der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund steht. Typisch sind etwa die Pflichtpraktika in Berufsbildenden Schulen wie der HTL, HBLA oder HAK sowie an vielen FH-Studiengängen. Diese werden im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben und sind im Gegensatz zum Ferienjob dazu da, die betriebliche Praxis kennen zu lernen. "Kaffeekochen, Kopieren oder andere Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, zählen nicht dazu", betont Trinko, der davor warnt, sich als billige Arbeitskraft ausnutzen zu lassen.

Kaffeekochen ist keine Praktikumstätigkeit. | Foto: Unsplash
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Die Bezahlung im Pflichtpraktikum richtet sich danach wie die Ausbildung im Betrieb durchgeführt wird. Werden Weisungen erteilt und die Arbeitszeit vom Arbeitgeber vorgegeben, so entstehen dadurch auch grundsätzlich Ansprüche auf einen Mindestbezug für die Dauer des Pflichtpraktikums. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag, beispielsweise in der Gastronomie.

"Freiwillige Praktika", die viele Studierende in der Hoffnung auf bessere Jobchancen absolvieren, sind in den meisten Fällen normale Arbeitsverhältnisse und müssen dementsprechend auch nach Kollektivvertrag bezahlt werden. "Arbeitsrechtliche Verstöße wie zu geringe Bezahlung sind kein Kavaliersdelikt und können auch nach Ende des Praktikums eingeklagt werden", so der ÖGB-Experte.

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