Umsatzrückgänge
Fixkostenzuschuss wird erhöht und verlängert

Vor allem für Reisebüros soll der Fixkostenzuschuss eine Hilfe sein. Wer schon den Fixkostenzuschuss I in Anspruch genommen hat, kann trotzdem ansuchen. | Foto: Pixabay
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  • Vor allem für Reisebüros soll der Fixkostenzuschuss eine Hilfe sein. Wer schon den Fixkostenzuschuss I in Anspruch genommen hat, kann trotzdem ansuchen.
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Einer Erhöhung des Beihilferahmens auf 3 Millionen Euro und der Verlängerung des Fixkostenzuschusses wurde von der EU-Kommission genehmigt. Die zweite Phase des Fixkostenzuschusses mit bis zu 800.000 Euro kann ab 23. November auf FinanzOnline beantragt werden und soll vor allem auch den Reisebüros zu Gute kommen.

ÖSTERREICH. Unternehmen können ab sofort den Ersatz von Fixkosten beantragen, wenn ihr Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist. Der Fixkostenzuschuss ist für viele Betriebe überlebenswichtig, um Ausfälle und teilweise drastischen Entfall ihrer Geschäftsgrundlage einigermaßen zu überstehen. Der Fixkostenzuschuss ersetzt laufende Kosten, wie etwa Miete, Pacht, Versicherungsprämien oder Leasingraten.

Details zum Fixkostenzuschuss II bis 800.000 Euro

• Der Betrachtungszeitraum liegt bei 9,5 Monaten. Demnach von September 2020 bis Juni 2021.
• Der Fixkostenzuschuss II muss nicht am Fixkostenzuschuss I anschließen
• Voraussetzung zur Inanspruchnahme ist ein Umsatzrückgang in der Höhe von 30 Prozent
• Die Höhe des Umsatzrückganges entspricht auch der Höhe des Zuschusses
• Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielten, können auch den Fixkostenzuschuss II beantragen
• Möglichkeit einer Pauschalierung bei bis zu 120.000 Euro Jahresumsatz, das heißt, man erhält 30 Prozent Zuschuss des Umsatzausfalls; zudem wird keine Steuerberatung benötigt
• Weitere Erleichterung: Es muss keine verpflichtende Darstellung von schadensmindernden Maßnahmen erfolgen

Folgende Kosten zählen als Fixkosten

- Geschäftsraummieten
- Pacht
- Versicherungsprämien
- Zinsaufwendungen
- Sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen
- Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation
- Wertverlust verderblicher Ware (mind. 50%)
- Ein angemessener Unternehmerlohn (max. 2.666 Euro pro Monat)
- Personalaufwendungen für Stornobearbeitung
- Steuerberaterkosten bis 1.000 EUR
- Leasingraten insgesamt
- Abschreibung von Anlagevermögen, wenn vor dem 16.9.2020 angeschafft
- Frustrierte Aufwendungen: Maßnahmen die vor 16. März 2020 gesetzt wurden, für Reisen bzw. Events im Betrachtungszeitraum des Fixkostenzuschuss II – Berechnung auf Basis branchenspezifischer Durchschnittswerte
- Notwendige Personalkosten für Mindestbetrieb: z.B., wenn Ortskern auszusterben droht ohne Wirtshaus, oder Seilbahn für Profisportler

Ab Dezember erweiterter Fixkostenzuschuss

Eine Kombinationsmöglichkeit mit Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II mit bis zu 3 Millionen Euro, sofern der Umsatzersatz vorher beantragt wurde, soll noch im Dezember beantragbar sein.
Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen Verlustausgleich. Der Verlust ergibt sich aus dem Umsatzerlös abzüglich der Betriebsausgaben. Der Vorteil ergibt sich aus dem erhöhten Rahmen: je nach Kostenstruktur des Unternehmens, kann Verlustbedeckung attraktiver sein.

Wichtig auch für Reisebüros

"Keine Branche leidet stärker unter den Folgen der Coronakrise als der Tourismus und die Reisewirtschaft", sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. "Wir setzen daher alle Hebel in Bewegung, um die betroffenen Betriebe bestmöglich zu unterstützen." Der Fixkostenzuschuss gehöre zu den wichtigsten Instrumenten und habe sich bewährt. "Ab Dezember soll dann auch der erweiterte Fixkostenzuschuss bis zu 3 Millionen Euro möglich sein."

Als "großen Erfolg" bezeichnet die Tourismusministerin, dass der Fixkostenzuschuss II mit der Aufnahme der frustrierten Aufwendungen vor allem auch den Reisebüros zu Gute kommt. "Aufgrund der Pandemie und der Reisewarnungen bricht den Reisebüros seit Monaten die Geschäftsgrundlage weg. Mit der zweiten Phase des Fixkostenzuschusses haben wir die Unterstützung erreicht, sie sie dringend brauchen."

Zur Beantragung des Fixkostenzuschuss

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Vor allem für Reisebüros soll der Fixkostenzuschuss eine Hilfe sein. Wer schon den Fixkostenzuschuss I in Anspruch genommen hat, kann trotzdem ansuchen. | Foto: Pixabay
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