Flughafen Wien
Fristverlängerung für Bau der 3. Piste bis 2030 fix

Der Flughafen Wien hat bis 2030 Zeit, um die dritte Piste zu bauen. Eigentlich fragten sie um einen Aufschub bis 2033 an.  | Foto: Flughafen Wien AG
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Das Bundesverwaltungsgericht genehmigte den Wunsch der Flughafen Wien AG nach einer Fristverlängerung für den Bau der dritten Piste. Doch anstatt von 9,5 Jahren erhält das Unternehmen nur einen Aufschub von 6,5 Jahren. 

ÖSTERREICH. Eigentlich sollte dritten Piste des Flughafen Wiens bis zum Jahresende 2023 abgeschlossen werden. Doch im Mai des vergangenen Jahres brachte die Flughafen Wien AG eine Verlängerung der Realisierungsfrist bis 2033 bei der UVP-Behörde ein. Als Grund für die Verzögerung wurde damals die lange Dauer bis zur tatsächlichen Genehmigung des Baus der 3. Piste genannt. MeinBezirk.at berichtete: 

Flughafen Wien will mehr Zeit für 3. Piste

Denn obwohl die Landesregierung Niederösterreichs den Bau bereits 2012 per Bescheid genehmigt hatte, brachten Kritikerinnen und Kritiker des Vorhabens über die Jahre zahlreiche Rechtsmittel ein. Das führte dazu, dass das Höchstgericht erst im Februar 2020 das grüne Licht für den Ausbau gab. Der Ausbruch der Corona-Pandemie und das damit verbundene monatelange Ausbleiben von Fahrgästen trug zu einer erneuten Verzögerung bei. 

Protest gegen Bauprojekt

Am Abend des 10. Mai kam die UPV-Behörde zur Entscheidung, dass es eine Fristverlängerung genehmigen würde - doch nur bis 2030. Das bedeututet, dass nur eine Verzögerung von rund sechs anstatt von 9 Jahren erlaubt wird. In ihrer Reaktionen auf den Bescheid, schrieb die Flughafen Wien AG, dass das Bundesverwaltungsgericht dabei "entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des UVP-Gesetzes und unter Missachtung der Systematik des Gesetzes überraschen und erstmalig im Einparteienverfahren zur Bauzeitverlängerung Umweltorganisationen Parteistellung zuerkannt" hätte.

Die Flughafen Wien AG kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Meinung von Umweltorganisationen in ihrer Entscheidung miteinbezogen habe.  | Foto: Flughafen Wien AG
  • Die Flughafen Wien AG kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Meinung von Umweltorganisationen in ihrer Entscheidung miteinbezogen habe.
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Insgesamt haben vier Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen sowie eine Umweltorganisation Einspruch gegen das Projekt eingelegt. Da das Bundesverwaltungsgericht ihren Protest untersuchte, verzögerte sich die Genehmigung des Baus. Diese Entscheidung habe "weitgehende negative Folgen", beispielsweise eine Bauzeitverlängerung bei allen UVP-pflichtigen Projekte, vor allem Stromleitungen und Windparks. Die Flughafen Wien AG möchte deswegen die Höchtsgerichte gegen diese Rechtsansicht anrufen.  

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Die Flughafen Wien AG kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Meinung von Umweltorganisationen in ihrer Entscheidung miteinbezogen habe.  | Foto: Flughafen Wien AG

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