Corona-Hilfen
Härtefallfonds: Anträge wieder möglich
Der Corona-Härtefallfonds wird um drei Monate verlängert. Anträge können ab heute, Freitag, gestellt werden.
ÖSTERREICH. Der zwölfmonatige Betrachtungszeitraum wurde um drei Monate bis 15. Juni 2021 verlängert. Außerdem gibt es einen "Zusatzbonus" von 100 Euro pro Monat. Einen Antrag stellen können Klein- und Kleinstunternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründete wurden, davor war der 15. März 2020 der Stichtag. Pro Antragsteller können künftig 15-mal 2.600 Euro erhalten werden. Insgesamt also bis zu 39.000 Euro.
Rund 500 Millionen an Auszahlungen
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erwarten zwischen 300.000 und 450.000 zusätzliche Anträge durch die Ausweitung des Härtefallfonds. Durch die Verlängerung und den Zusatzbonus sollen insgesamt rund 500 Mio. Euro an Auszahlungen erfolgen.
Eine weitere Neuerungen ist die Möglichkeit des Wechsels vom Künstler-Überbrückungsfonds. Verschärft werden hier die Voraussetzungen. Dass kein Arbeitslosengeld bezogen wird und eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorliegt, muss nun für den gesamten Betrachtungszeitraum gelten, nicht nur zum Antragszeitpunkt. Unternehmen sind berechtigt, die im jeweiligen Zeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten, die laufenden Kosten nicht mehr decken konnten oder vom Coronavirus-Betretungsverbot erfasst wurden.
Härtefallfonds auch für ausländische Konten
Die Überweisungen des Härtefallfonds sind nun auch auf nicht-österreichische Konten möglich. "Mich haben diesbezüglich viele Pflegekräfte, aber auch Österreicherinnen und Österreicher mit Internetkonten kontaktiert. Sie alle zahlen hier Steuern und waren bisher vom Bezug des Härtefallfonds ausgeschlossen", so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).
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