Inflation
Handy-Gebühren werden teurer, warnt Arbeiterkammer

- Preiserhöhungen bei Handyverträgen
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Die Arbeiterkammer warnt in einer Analyse vor Preiserhöhungen bei Handy-Grundgebühren sowie bei Servicegebühren im nächsten Jahr. Die drei größten Mobilfunkanbieter- A1, Drei und Magenta - haben in ihren Handyverträgen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln festgelegt.
ÖSTERREICH. Zurzeit wird immer mehr teurer. Nächstes Jahr könnten auch Handyverträge von der Inflation betroffen sein, das hat nun eine Analyse der AK ergeben. Grund dafür sind Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die in den AGB von Handyverträgen geregelt sind. Wenn die Inflation einen Schwellenwert erreicht, können die Anbieter die Preise erhöhen.

- Es werden Mehrkosten von rund 41 Euro erwartet.
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Die Klauseln regelt, welche Preise der Anbieter erhöhen darf, wann und ab welchem Inflationsschwellenwert. Mithilfe der Klauseln ist der Anbieter vor einem Wertverfall gesichert. Es kam schon in der Vergangenheit zu leichten Erhöhungen aufgrund von Inflationen. Diese Inflationszahlen von jährlich maximal zwei Prozent wurde wenig beachtet. Die Statistik Austria schätzt den Preisschub im Juni (gegenüber dem Vorjahresmonat) auf 8,7 Prozent.
Mehrkosten und Kündigung
Die AK Analyse zeigt bei einem durchschnittlichen Vertragstarif mit 40 Euro Grundgebühr heißt das Mehrkosten von rund 41 Euro im nächsten Jahr. Der Anbieter darf während der Vertragslaufzeit den Preis entsprechend dem Verbraucherpreisindex erhöhen. Laut OGH-Urteil haben Konsumentinnen und Konsumenten kein Sonderkündigungsrecht, wenn eine solche Klausel im Vertrag festgesetzt ist.

- Bei A1, Magenta und Drei kommt es zu Preiserhöhungen.
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Drei "Großen" unter der Lupe
- Bei A1 und Bob sind auch Servicegebühren indexsicher. Eine Indexanpassung gibt es unter anderem auch bei manchen A1-Tarifoptionen, wie zum Beispiel Handygarantie, Handyschutz oder Onlineschutz.
- Bei Magenta betrifft die Verrechnung ausschließlich die monatliche reguläre Grundgebühr des Tarifs.
- Bei Drei betrifft die Inflationsanpassung nur „fixe monatliche Entgelte in Gestalt von Grundgebühr und Mindestumsatz“.
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