Gutschein oder Überweisung
Infos über Bezug des Klimabonus kommen im Juni

Der Bonus wird erst im Herbst augezahlt. | Foto: RegionalMedien Austria
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Erst im Oktober erhalten Österreichs Haushalte den groß angekündigten Klimabonus. Für die Auszahlung ist kein Antrag nötig – im Juni bekommen alle Haushalte ein Schreiben, das über den genauen Ablauf informiert.

ÖSTERREICH. Der Klimabonus gilt neben der CO2-Bepreisung als Herzstück der ökosozialen Steuerreform. Er wird ab Oktober zum ersten Mal an alle anspruchsberechtigten Menschen in Österreich ausbezahlt und soll dafür sorgen, dass sich klimafreundliches Verhalten finanziell lohnt, betont die Regierung.

Der Klimabonus gilt als Guthaben und soll gegen die Teuerung helfen: "Je besser wir unser Klima schützen, desto mehr bleibt am Ende davon übrig", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Im ersten Jahr werde der gesamte Bonus ausgezahlt, auch wenn die CO2-Bepreisung erst im Juli startet. "So stellen wir sicher, dass am Ende alle mehr Geld übrighaben“, betont Gewessler. 

Voraussetzungen für den Klimabonus

  • Der Hauptwohnsitz 2022 muss mehr als 183 Tage in Österreich liegen. Die Daten dazu kommen aus dem Melderegister des Innenministeriums. 
  • Je nach Wohnort beträgt die Höhe des Klimabonus zwischen 100 und 200 Euro (vier Stufen von 100, 133, 167 und 200 Euro). Für Kinder unter 18 Jahre gibt es die Hälfte. Dabei sind zwei Kriterien ausschlaggebend – die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und der Urbanisierungsgrad (wie weit entfernt liegt etwa die nächste Apotheke oder der nächste Kindergarten). 
  • Liegen dem Klimaschutzministerium aktuelle Kontodaten der Empfänger:innen vor, wird der Bonus direkt aufs Konto überwiesen
  • Liegen keine Kontodaten vor, bekommen die Menschen einen Gutschein mittels RSa-Brief.
  • Dieser kann in Geschäften eingelöst oder bei einer Bank in Bargeld eingetauscht werden

Wie wird der Klimabonus umgesetzt?

Im Juni wird die Bundesregierung an alle Haushalte Infos  zum Klimabonus versenden. In dieser Postwurfsendung wird genau erklärt, wie der Klimabonus ausbezahlt wird und wer wie viel bekommt. Gleichzeitig geht eine Webseite online, auf der die wichtigsten Fragen rund um den Klimabonus geklärt werden. Ab dem 3. Juli kann das BMK erstmals feststellen, wer Anspruch auf den Klimabonus hat, also seit 183 Tagen dieses Jahres in Österreich einen Hauptwohnsitz hat.

In weiterer Folge werden diese Personen der korrekten regionalen Einstufung zugeordnet und überprüft, ob sie aufgrund einer Mobilitätseinschränkung (Eintragung im Behindertenpass) automatisch Anspruch auf die vollen 200 Euro haben. Diese Daten werden mit den vorliegenden Kontodaten verknüpft und intensiv geprüft, um Fehler bei der Auszahlung zu vermeiden. Nachdem die Lieferung, Verschneidung und Prüfung der Daten abgeschlossen sind, wird Anfang Oktober die Auszahlung des Klimabonus starten. Es ist kein Antrag notwendig und es müssen auch keine Daten übermittelt werden.

So funktioniert die Auszahlung

Der Klimabonus wird in zwei Varianten ausbezahlt. All jene, die eine aktuelle Kontonummer in FinanzOnline eingetragen haben oder Leistungen über die Pensionsversicherungsanstalt beziehen, bekommen das Geld auf das Konto überwiesen. Dafür bekommt das BMK die notwendigen Daten von dem Finanzministerium und der Pensionsversicherung. Wer sichergehen will, dass das Geld am Konto landet, kann sich auch jetzt noch bei FinanzOnline anmelden und einfach die Kontonummer aktualisieren. Daten, die bis 30. Juni dort eingetragen werden, werden bei der Auszahlung berücksichtigt. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kommt der Klimabonus auf jenes Konto, auf das auch die Familienbeihilfe bezahlt wird.

Für alle anderen Menschen in Österreich wird es den Klimabonus als Gutschein geben. Dieser Gutschein wird sicher mit einem RSa-Brief versandt und kann bei vielen unterschiedlichen Geschäften eingelöst oder bei einem Bankpartner gegen Bargeld getauscht werden.

Der Ablauf bei der Überweisung

Aktuell laufen die letzten Abstimmungen zur notwendigen Verordnung für den Klimabonus. Parallel dazu werden die notwendigen Verträge finalisiert. Die Überweisungen und der Briefversand starten Anfang Oktober. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Post beim Versand von RSa-Briefen wird die Variante mit der Überweisung einige Wochen in Anspruch nehmen. Wer den Gutschein erhalten hat, kann ihn natürlich sofort einlösen.

Nicht bei allen Menschen, die Anspruch auf den Klimabonus haben, kann dieser Anspruch am 3. Juli schon festgestellt werden. Wenn jemand etwa erst im Mai nach Österreich zieht oder Kinder in der ersten Jahreshälfte geboren werden. Auch wenn im ersten Halbjahr ein Wohnsitzwechsel innerhalb Österreichs erfolgt und deshalb keine eindeutige regionale Zuordnung erfolgen kann, ist dies der Fall. Für all diese Fälle wird ab 1. Jänner nochmals ein Datenabgleich durchgeführt und dann das Geld an alle übrigen anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt.

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