Auszahlung ab September
Klimabonus steigt heuer auf bis zu 290 Euro

Der Klimabonus beträgt im Jahr 2024 je nach Wohnort zwischen 145 und 290 Euro.  | Foto: pixabay
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Der Klimabonus beträgt im Jahr 2024 je nach Wohnort zwischen 145 und 290 Euro. Die Auszahlungen starten im September. Neuerungen gibt es für Besserverdienende – sie müssen die Zahlung künftig versteuern. Das gab Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag im Anschluss an den Ministerrat bekannt.

ÖSTERREICH. Der sogenannte Klimabonus ist eine zentrale Maßnahme der 2022 beschlossenen ökosozialen Steuerreform und dient als Ausgleichszahlung zur CO2-Bepreisung. "Wenn der CO2-Preis steigt, dann steigt auch der Klimabonus", sagte Gewessler am Dienstag vor Medien. Für 2024 bedeutet das einen Anstieg der Kompensationszahlung auf bis zu 290 Euro. Der Sockelbetrag steigt indes auf 145 Euro. Heißt also: Je nach Anbindung des Hauptwohnsitzes ans öffentliche Verkehrsnetz, winkt den Österreicherinnen und Österreicher heuer ein Klimabonus von 145 Euro, 195 Euro, 245 Euro oder eben 290 Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag die Kompensationszahlung zwischen 110 und 220 Euro.

Automatische Auszahlung ab September

Der Auszahlungsprozess startet wie auch schon vergangenes Jahr im September. Spätestens Anfang 2025 sollen dann alle anspruchsberechtigten Personen den Klimabonus antragslos und automatisch erhalten haben. "Die allermeisten Menschen, nämlich über acht Millionen, werden ihn auch heuer wieder direkt aufs Konto überwiesen bekommen. Alle anderen, von denen uns keine aktuellen Kontodaten vorliegen oder wo es auch kein Konto gibt, die bekommen ihn wie letztes Jahr bequem per Post", erklärte die Ministerin.

Besserverdiener müssen Zahlung versteuern

Während der Auszahlungsmodus unverändert bleibt, gibt es aber auch Neuerungen beim Klimabonus. Um die soziale Gerechtigkeit zu erhöhen, müssen Menschen mit besonders hohen Einkommen die Zahlung künftig versteuern. Heißt konkret: Ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von mehr als 4.750 Euro brutto wird der Klimabonus zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet. "Wir erhöhen die Fairness und machen den Klimabonus noch gerechter", freute sich Gewessler über die Neuerung.

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