Notare fordern Abschaffung des Gebührengesetzes

Eheleute verzichten oft auf einen Ehevertrag, der mit einer Gebühr von zwei Prozent des Vereinbarungwerts belegt ist. Dabei würde ein Vertrag Rechtssicherheit bringen und Gerichte entlasten. | Foto: MEV
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  • Eheleute verzichten oft auf einen Ehevertrag, der mit einer Gebühr von zwei Prozent des Vereinbarungwerts belegt ist. Dabei würde ein Vertrag Rechtssicherheit bringen und Gerichte entlasten.
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ÖSTERREICH. Lange vor dem Internetzeitalter hieß das Gebührengesetz noch "Papierverbrauchssteuer". "Das Gebührengesetz ist in einer digitalen Welt per se anachronistisch", heißt es aus der Notariatskammer, die in einem Forderungspapier an die neue Regierung die Abschaffung dieses Gesetzes fordert.

Aufwand höher als Einnahmen

Da das Gebührengesetz auf schriftliche Verträge abstelle, werden diese häufig nicht gemacht, um die Gebühren zu sparen. Darunter leide die Rechtssicherheit, so die Notare. Ein weiteres Argument für die Abschaffung sei den Notaren zufolge, dass diese seit Abschaffung der Mietvertragsgebühr weniger einbringe als sie koste.

Erbverfahren beschleunigen

Weitere Forderungen der Notare an eine neue Bundesregierung sind die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der GmbH-Gründung und des Verlassenschaftsverfahrens. Dies würde die jährlich rund 80.000 Verlassenschaftsverfahren beschleunigen, bei Erhaltung der Qualität.

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Eheleute verzichten oft auf einen Ehevertrag, der mit einer Gebühr von zwei Prozent des Vereinbarungwerts belegt ist. Dabei würde ein Vertrag Rechtssicherheit bringen und Gerichte entlasten. | Foto: MEV
Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. | Foto: Österreichische Notariatskammer

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