Rechtsanspruch für Konsumenten
Recht auf Reparatur wird EU-weit beschlossen

Eine Priorität des EU-Parlaments in diesem Zusammenhang ist, Reparaturen für Verbraucher erheblich erschwinglicher zu machen.
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  • Eine Priorität des EU-Parlaments in diesem Zusammenhang ist, Reparaturen für Verbraucher erheblich erschwinglicher zu machen.
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Ein neues „Recht auf Reparatur“ muss Waren haltbarer und reparierbar machen und eine bessere Kennzeichnung zur Verbraucherinformation sowie eine Erweiterung der Garantierechte umfassen. Ein entsprechendes Gesetz wird von EU-Rat und Parlament beschlossen und wird in der Folge auch in Österreich wirksam.

ÖSTERREICH. Ist das das Ende der "Wegwerfgesellschaft"? Mit dem Recht auf Reparatur ("Right to Repair") soll der gesamte Lebenszyklus von Produkten künftig berücksichtigt werden, darunter Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung, Verbraucherinformation, einschließlich der Kennzeichnung der Reparierbarkeit sowie öffentliches Auftragswesen.

Langlebige Produkte, die repariert werden können

Das Ziel ist, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Auch das Design von Produkten kann zu Reparaturbarrieren führen, wird in einem Bericht zur Technikfolgenabschätzung gewarnt. So kann etwa die Nutzung von Klebstoffen das Zerlegen und damit auch das Reparieren von Produkten verhindern. Ein angemessenes „Recht auf Reparatur“ soll zudem Reparaturbetrieben und Verbrauchern kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen bieten.

Ausnahmen geplant

Software-Updates sollten zudem reversibel sein und nicht zu einer verminderten Leistung von z.B. Smartphones führen dürfen. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden. Allerdings fallen einige Produktgruppen wie Kopfhörer und Möbel nicht unter das Right to Repair. Über die Details soll ein genauer Rechtstext informieren.

Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als „unlautere Geschäftspraktiken“ betrachtet und nach EU-Recht verboten werden. Sobald EU-Rat und Parlament das Recht auf Reparatur formal beschlossen haben, müssen die Parlamente der Mitgliedsstaaten der Regelung noch zustimmen und diese in nationales Recht überführen.

Abfall reduzieren

Ökologisches Ziel ist es, Abfall zu reduzieren und eine nachhaltigere und kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. Das hilft dem Umweltschutz und wirkt auch dem Treibhauseffekt entgegen, wie seitens der EU-Kommission und des Parlaments betont wird. So schätzt die EU-Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen. 

Kostengünstiger für Konsumenten

Eine Priorität des EU-Parlaments in diesem Zusammenhang ist, Reparaturen für Verbraucher erheblich erschwinglicher zu machen. Das österreichische Modell des Reparaturbonus wird bereits jetzt in anderen EU-Ländern mit großem Respekt betrachtet - in einigen Ländern soll es ähnliche Anwendungsfälle geben, wie es vonseiten des Umweltministeriums heißt. Auch die vielen österreichweiten Repair-Cafés tragen dazu bei, Reparieren erschwinglich zu machen.

Die Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur steht zukünftig auch in Österreich an. Neuerungen im österreichischen Verbrauchergewährleistungsgesetz oder der Abfallwirtschaftsplan setzen neue Rahmenbedingungen für Reparaturbestrebungen.

Mehr Infos: reparaturbonus.at

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