Auflagen für Unternehmen
So funktioniert der Energiekostenzuschuss

Geförderte Betriebe dürfen Heizungen im Außenbereich nicht mehr in Betrieb nehmen – das betrifft etwa Heizstrahler, Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte. | Foto: Karl Schöndorfer/picturedesk.com
4Bilder
  • Geförderte Betriebe dürfen Heizungen im Außenbereich nicht mehr in Betrieb nehmen – das betrifft etwa Heizstrahler, Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte.
  • Foto: Karl Schöndorfer/picturedesk.com
  • hochgeladen von Barbara Schuster

Die Regierung hat am Mittwoch einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von 1,3 Mrd. Euro für Unternehmen beschlossen. Gefördert wird aber nur, wer sich an gewisse Auflagen hält. So müssen geförderte Betriebe etwa auf Heizschwammerl und Geschäftsbeleuchtung verzichten. Auch Bonuszahlungen für Managerinnen bzw. Manager unterliegen Beschränkungen. 

ÖSTERREICH. Nachdem die Regierung in den vergangenen Monaten bereits mehrere Entlastungsmaßnahmen für die Bevölkerung auf Schiene gebracht hat, sollen nun auch bestimmte Unternehmen entlastet werden. Betriebe, die eine Hilfe beziehen möchten, müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen.

So werden grundsätzlich nur Unternehmen gefördert, die im vergangenen Jahr oder im Förderzeitraum Februar bis September 2022 mindestens 3 Prozent ihres Produktionswertes oder ihres Umsatzes für Energie ausgegeben haben. Außerdem gibt es den Zuschuss nicht umsonst: Geförderte Unternehmen müssen sich im Gegenzug an gewisse Auflagen halten.

Aus für Heizschwammerl und Nachtbeleuchtung 

So müssen größere Betriebe etwa ein Energiesparkonzept vorlegen. Zudem dürfen Unternehmen, die eine Förderungen beantragen, bis Ende März 2023 die Innen- und Außenbereiche von Geschäften zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr nicht mehr beleuchten. Türen von Geschäften dürfen nicht ständig geöffnet bleiben.

Auch Heizungen im Außenbereich sind von den Auflagen betroffen. Diese müssen ausgeschaltet bleiben – das betrifft etwa Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte. Flutlichtanlagen auf Skipisten oder beheizte Schwimmbecken von Hotels bleiben hingegen erlaubt.

Einschränkungen bei Manager-Boni

Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni für Führungskräfte: Für das Jahr 2022 dürfen geförderte Unternehmen, an ihre Managerinnen und Manager nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen.

Was sagst du zu den Auflagen für geförderte Unternehmen?

Vier Förderstufen

Insgesamt gibt es vier Förderstufen. Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss werden Klein- und Kleinstunternehmen pauschal gefördert. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der Förderbank des Bundes (aws).

  1. In der ersten Stufe werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro, die Obergrenze 400.000 Euro. Um Doppelförderungen zu vermeiden, müssen die geförderten Unternehmen die Bestätigung einer Steuerberatung vorlegen.
  2. Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert. 
  3. Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro vorgesehen.
  4. Stufe 4 können gibt es nur für ausgewählte Branchen, etwa Stahl-, Zement- oder Glashersteller. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro pro Unternehmen möglich.

Das könnte dich auch interessieren:

Wie viel Energie Heizstrahler wirklich verbrauchen
Energiekostenzuschuss reicht Wirtschaftskammer nicht
Regierung hilft mit 1,3 Mrd. Euro Unternehmen
Diskussion um die Heizschwammerl geht weiter
Geförderte Betriebe dürfen Heizungen im Außenbereich nicht mehr in Betrieb nehmen – das betrifft etwa Heizstrahler, Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte. | Foto: Karl Schöndorfer/picturedesk.com
Im Rahmen des Energiekostenzuschuss werden 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet. | Foto: pixabay/martaposemuckel
Die Regierung präsentierte am Mittwoch die Förderrichtlinie zum Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz.  | Foto: Screenshot
Der Strompreis hat sich hierzulande innerhalb nur eines Jahres versechsfacht. | Foto: Fre Sonneveld/Unsplash
Anzeige
Foto: Franziska Marhold
1

Vorschau, Chancen & WM Wetten
Österreichs WM-Traum lebt: Die Chancen bei der WM

Österreich blickt optimistisch auf die Fußball-WM. Alle Infos zur ÖFB-Vorschau, Chancen des Nationalteams sowie spannende WM Wetten und Fußballwetten online bei bet-at-home Sportwetten. Die Vorfreude auf die kommende Fußball-Weltmeisterschaft steigt, das österreichische Nationalteam hat das Teamcamp in Santa Barbara bezogen. Und darf sich berechtigte Hoffnungen auf ein starkes Turnier machen. Nach überzeugenden Leistungen in der Qualifikation sowie bei den Testspielen und einer klar erkennbaren...

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

W S T St K V B

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.