"Trifft Mitte der Gesellschaft"
Starker Anstieg bei Schuldnerberatung
In Österreich suchen immer mehr Menschen Hilfe bei der Schuldnerberatung, um ihre finanziellen Probleme zu lösen. Angesichts dieser Entwicklung fordert der Dachverband ASB eine schnelle Anhebung des Existenzminimums und lehnt Verschärfungen bei Privatinsolvenzen ab.
ÖSTERREICH. Im vergangenen Jahr hatten in Österreich 18.565 Menschen erstmalig Kontakt mit einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle aufgenommen. Dies entspricht einem Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut den Schuldnerberatungen sind die Gründe für diese Entwicklung die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie die erhöhten Kreditzinsen.
Immer mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die bisher gut über die Runden gekommen sind, geraten nun in finanzielle Schwierigkeiten und finden sich plötzlich in einer Überschuldungssituation wieder, heißt es von der ASB Schuldnerberatungen.
Wie bereits berichtet, wurden im Jahr 2022 in Österreich 8.176 Privatkonkurse eröffnet. Dies bedeutet eine Steigerung von 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Auswirkungen der gestiegenen Lebenshaltungskosten haben sich laut ASB noch nicht vollständig in den Zahlen niedergeschlagen. Vielmehr wird damit gerechnet, dass diese erst nach und nach in den Schuldenberatungen sichtbar werden.
Für Menschen, die überschuldet sind, ist es oft schwierig, den Weg zur Schuldenberatung und später möglicherweise zum Privatkonkurs zu gehen. Es ist jedoch der richtige Weg, um wieder eine Perspektive zu bekommen. Auch mit professioneller Unterstützung bleibt der Weg hart und erfordert viel Durchhaltevermögen.
Höheres Existenzminimum gefordert
Ein wichtiger Faktor dabei ist das Existenzminimum, das einem Menschen, der gepfändet wird, zum Leben bleibt. Der Grundbetrag hierfür beträgt derzeit nur 1.110 Euro, was laut Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, zu wenig zum Leben ist. Die individuelle Pfändungsgrenze hängt jedoch vom jeweiligen Nettoeinkommen und der Anzahl der Unterhaltspflichten ab.
Schuldnerberatung gegen Verschärfung bei Privatinsolvenzen
Die Schuldenberatungsstellen fordern deshalb eine deutliche Anhebung des Existenzminimums, um betroffenen Menschen eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Denn nur so kann verhindert werden, dass sie weiter in eine aussichtslose Lage geraten und sich noch tiefer verschulden. Verschärfungen bei Privatinsolvenzen lehne man ab. Seit Mitte 2021 sind die Regeln vorübergehend gelockert worden und die Entschuldungsdauer beträgt drei Jahre. Ab Mitte 2026 soll die Entschuldungsdauer jedoch wieder auf fünf Jahre steigen. Die ASB hält dies für "fatal" und fordert stattdessen eine dauerhafte Möglichkeit für Privatschuldner, sich binnen drei Jahren zu entschulden.
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