Energiekosten
Verbraucherschutz will Verbund wegen Preiserhöhung klagen

Der Verbraucherschutzverein will wegen der am Montag angekündigten Preiserhöhungen des Verbunds vor Gericht ziehen. | Foto: Alexander Klaus_pixelio.de
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  • Der Verbraucherschutzverein will wegen der am Montag angekündigten Preiserhöhungen des Verbunds vor Gericht ziehen.
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Der Energieversorger Verbund erhöht per 1. März den Strompreis für die Bestandskunden in Haushalt und Gewerbe. Neukunden erhalten hingegen einen niedrigeren Tarif. Der Verbraucherschutzverein (VSV) will dagegen vor Gericht ziehen. 

ÖSTERREICH. "Der Verbund hat in seinen aktuellen Geschäftsbedingungen keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel, sondern verweist nur auf § 80 Abs 2a Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG)", kritisiert Peter Kolba, Obmann des VSV, am Dienstag in der Aussendung. "Weder im Vertrag noch in der Mitteilung der Preisänderung werden die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan würde." Zudem kritisier der KSVt auch, dass der Arbeitspreis je Kilowattstunde für Kunden in der Grundversorgung um über 80 Prozent erhöht wird. 

Der Energiekonzern bestätigte der APA die Tariferhöhung in der Grundversorgung - diese Anpassung gehe aber automatisch einher mit der allgemeinen Tariferhöhung, da sich die Grundversorgungstarife laut EIWOG an den durchschnittlichen Preisen für Bestandskunden orientierten. "Der Allgemeine Tarif der Grundversorgung für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, versorgt werden", heißt es im Gesetz. Die Erhöhung werde mit 1. März schlagend, teilte der Verbund mit. Man habe die Preise nur im absolut notwendigen Ausmaß erhöht, hieß es.

Für Peter Kolba gibt es keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel in den aktuellen Geschäftsbedingungen vom Verbund. | Foto: Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS
  • Für Peter Kolba gibt es keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel in den aktuellen Geschäftsbedingungen vom Verbund.
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Bereits Klage wegen Grundversorgungstarif 

VSV und Verbund haben bereits einen noch offenen Rechtsstreit rund um die Frage, ob alle Stromkunden oder nur "Schutzbedürftige" Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben. Der VSV hat hier bereits im Dezember eine Klage eingereicht.

Der Arbeitspreis für Kundinnen und Kunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment steigt im März auf 23,9 Cent pro kWh netto bzw. 28,68 Cent pro kWh brutto. Das sei auch der Wert, der ab März für die Grundversorgung verlangt werde, so die Verbund-Sprecherin. Der Grundpreis erhöht sich auf Basis des Anstiegs beim Verbraucherpreisindex (VPI) um durchschnittlich 22 Cent pro Monat.

Ein Härtefallfonds in der Höhe von 10 Mio. Euro soll Kundinnen und Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten auffangen. Weiters hilft seit 2009 der Verbund-Stromhilfefonds der Caritas von Energiearmut betroffenen Menschen in Österreich. Für 2023 hat der Verbund diese Unterstützungsleistung an die Caritas auf 5 Mio. Euro aufgestockt. 

Warum Neukunden weniger zahlen

Die Beschaffung der Endkunden-Strommengen erfolge auf Basis einer langfristigen Preisabsicherung über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren im Voraus, um möglichst stabile Preise anbieten zu können, erklärte der Verbund am Montag zu der Preisanpassung. Für Neukunden werden die Preise gesenkt, weil kurzfristiger auf die Preisbewegungen reagiert werden könne. Auch der Verbund-Vertrieb müsse trotz der Eigenproduktion innerhalb der Gruppe Strom zu Marktpreisen einkaufen, schrieb der teilstaatliche Stromkonzern bereits am Montag in einer Pressemitteilung.

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