Immobilien-Tycoon hinter Gittern
Was die U-Haft für Benko bedeuten würde

- René Benko wurde am Donnerstag in seiner Innsbrucker Villa festgenommen.
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René Benko hat seine erste Nacht hinter Gittern verbracht. Medienberichten zufolge soll noch am Freitag über die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragte Untersuchungshaft entschieden werden. Wird tatsächlich U-Haft verhängt, kann diese bis zu zwei Jahre dauern.
ÖSTERREICH. Nachdem René Benko Donnerstagfrüh wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr festgenommen wurde – es besteht die Unschuldsvermutung –, stellt sich nun die Frage, wie es für den Signa-Gründer weitergeht. Nach seiner Festnahme in Innsbruck hat die WKStA bekanntlich U-Haft gegen Benko beantragt. Über diese soll Medienberichten zufolge noch am Freitag entschieden werden. Sollte tatsächlich U-Haft verhängt werden, kommt ein Freikommen auf Kaution für den einstigen Immobilien-Tycoon nicht mehr in Betracht.

- René Benko wurde noch am Donnerstag in die Justizanstalt Josefstadt in Wien überstellt.
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Neue Umstände sorgten wohl für Festnahme
Im "Ö1-Morgenjournal" am Freitag erklärte Wirtschaftsrechtsprofessor Robert Kert, wann eine Untersuchungshaft erforderlich ist bzw. wann nicht: "Wenn jetzt nicht wirklich ein dringender Verdacht vorliegt, dass jemand Unterlagen beiseite schafft, dass er flüchten möchte, dass er weiterhin die Tat begeht, ist es an sich auch nicht unbedingt erforderlich, dass man dann Untersuchungshaft verhängt." Im Rückkehrschluss heißt das wohl, wenn Untersuchungshaft verhängt würde, müsste die WKStA etwas wirklich Gewichtiges gegen Benko in der Hand haben.
Interessant sei dem Rechtsexperten zufolge, dass man es, obwohl das Verfahren schon eine geraume Zeit dauert, erst jetzt für erforderlich gehalten hat, Untersuchungshaft zu verhängen. "Jetzt muss es Umstände geben, die die WKStA doch dazu veranlasst haben, die Untersuchungshaft zu beantragen. Anders ist es kaum erklärbar, dass es jetzt diese Änderung im Verlauf dieses Verfahrens gibt", so Kert.
Bis zu zwei Jahre U-Haft
Wird tatsächlich U-Haft verhängt, kann diese maximal zwei Jahre dauern. Es sei möglich, dass ein Teil des durchaus sehr komplexen Signa-Strafverfahrens rasch angeklagt werden könnte, implizierte der Leiter der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn am Donnerstag in der "ZIB 2". Wie hoch die Chancen sind, dass die Gläubiger Geld zurückbekommen, das hängt laut Peschorn davon ab, wie weit man auch die Verschiebungen von Vermögen in die Stiftungen genau untersuche: "Da gehört der gesamte Sachverhalt aufgearbeitet, untersucht, um dann Ansprüche auch gegen Dritte, wie zum Beispiel die Stiftungen, erfolgreich durchsetzen zu können. Dann fließt Geld zurück, um die Gläubiger weiterzuentwickeln."



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