CASAG
WKStA stellt Verfahren in Causa Casinos Austria ein

- Nach über fünf Jahren stellt die WKStA Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zwei weitere ehemalige Aufsichtsratspräsidiumsmitglieder der CASAG ein.
- Foto: Casinos Austria
- hochgeladen von Johanna Bamberger
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ein Verfahren rund um die Casinos Austria AG (CASAG) eingestellt. Zuvor war gegen drei Aufsichtsratsmitglieder wegen hoher Abfindungszahlungen ermittelt worden.
ÖSTERREICH. Nach über fünf Jahren stellt die WKStA Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zwei weitere ehemalige Aufsichtsratspräsidiumsmitglieder der CASAG ein. Das hat die Behörde am Dienstag in einer Aussendung bekannt gegeben. Den Ermittlungen lag der Anfangsverdacht zugrunde, dass die vorzeitige Auflösung von zwei Vorstandsverträgen im Jahr 2019 "in unvertretbarer Weise zum Nachteil des Unternehmens erfolgt sein könnte", so die Behörde.
Anonyme Anzeige als Ausgangspunkt
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine anonyme Anzeige, wonach zwischen dem damaligen ÖVP-Obmann und Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem damaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache vereinbart worden sein soll, dass jeweils eine bestimmte von der jeweiligen Partei nominierte Person zur Vorstandsvorsitzenden bzw. zum Vorstandsmitglied der CASAG werden sollte.
Konkret bestand der Verdacht, dass drei Mitglieder des CASAG-Aufsichtsratspräsidiums daraufhin die vorzeitige Auflösung der Vorstandsverträge von zwei damals aktuellen CASAG-Vorstandsmitglieder betrieben haben sollen – dies jedoch ohne sachlichen Grund, sondern ausschließlich um damit den oben genannten parteipolitischen Wünschen zu entsprechen.
Personalentscheidung "begründet und vertretbar"
Die Ermittlungen ergaben, dass die Personalentscheidung "jedenfalls auch sachlich begründet und vertretbar war", teilte die WKStA mit. "Die in der Anzeige behauptete ausschließlich parteipolitisch motivierte Auflösung der Vorstandsverträge konnte nicht nachgewiesen werden" hält die Behörde weiters fest.
Die teils außerordentlich hohen Abfertigungszahlungen seien den Altverträgen geschuldet. Allerdings konnten diese wegen Verjährung nicht strafrechtlich überprüft werden. Die Dauer der Ermittlungen führte die WKStA auf mehrere Verfahren rund um die Casinos Austria zurück.
Man habe mögliche Verbindungen zwischen den einzelnen umfangreichen Sachverhalten im Verfahrenskomplex ermitteln müssen, wobei die WKStA einzelne Daten aus Hausdurchsuchungen erst zwei Jahre später (Ende 2022) auswerten konnte. Die Beschuldigten wurden teils mehrmals einvernommen und rund 70 Zeugen wurden befragt.
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