Blaue Karte
Zugang zum Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge wird leichter

- Für Menschen, die aus der Ukraine nach Österreich gekommen sind, werden die Beschäftigungsbedingungen am Arbeitsmarkt erleichtert. Der Tourismus ist mit knapp einem Viertel aller Beschäftigungsbewilligungen die stärkste Einstiegsbranche für ukrainische Vertriebene.
- Foto: Land Steiermark/Peter Drechsler
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Für Menschen, die aus der Ukraine nach Österreich gekommen sind, werden die Beschäftigungsbedingungen am Arbeitsmarkt erleichtert. Bereits ab dem zweiten Quartal können alle aus der Ukraine Geflüchteten, die einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) haben, vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden. Die Gewerkschaft vida warnt vor Ausbeutung.
ÖSTERREICH. Laut AMS-Zahlen sind im Vorjahr 18.317 Beschäftigungsbewilligungen für ukrainische Vertriebene ausgestellt worden, mit Dezember 2022 waren insgesamt 13.546 Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich beschäftigt. Künftig sollen alle Personen mit einem Ausweis für Vertriebene auch ohne Beschäftigungsbewilligung jede Beschäftigung aufnehmen können, auch Zeitarbeit. Dadurch soll eine schnellere und unbürokratische Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Mit diesem Schritt werden zudem aus der Ukraine Vertriebene EU-Bürgern gleichgestellt.
Neue Regeln für Ukrainer ab April
Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten, also ab April. Bis zu diesem Zeitpunkt ist weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) nötig. AMS Österreich-Chef Johannes Kopf freut sich über diese Maßnahme: "Mit dem Wegfall der Beschäftigungsbewilligung fällt auch die Bürokratie weg." Vertriebene werden künftig auch beim AMS als arbeitslos vorgemerkt.
Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte können dann auch als Leiharbeiter beschäftigt werden, wie bereits in Deutschland praktiziert. Dort finde jede/r zweite Ukrainer/in einen Job über einen Arbeitskräfteüberlasser. "Ich erwarte, dass dadurch die Beschäftigung auch in Österreich einen Schub bekommt“, sagt Kopf, und warnt vor frühzeitigem Handeln, da das Ausländerbeschäftigungsgesetz Unternehmer hart sanktioniert, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten. Die Blaue Karte wird EU-weit auch für Berufstätige mit Hochschulabschluss zugänglich gemacht.
Laut VisaGuide.World berechtigt die Blaue Karte EU ihren Inhaber für einen befristeten Aufenthalt und eine Beschäftigung in Österreich für die Dauer von zwei Jahren. Die Blaue Karte EU wird für Personen ausgestellt, die aus beruflichen Gründen nach Österreich ziehen möchten.
Tourismus als Einstiegsbranche für Ukrainer
Der Tourismus ist mit knapp einem Viertel aller Beschäftigungsbewilligungen die stärkste Einstiegsbranche für ukrainische Vertriebene – von allen rund 18.000 im Vorjahr ausgestellten Bewilligungen entfielen 3.248 auf Beschäftigte im Tourismus. Die für diesen Bereich zuständige Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler begrüßt den Schritt in Richtung offenen Arbeitsmarktzugang für ukrainische Vertriebene:
"Mit dem offenen Arbeitsmarktzugang setzen wir richtige Schritte, um Ukrainerinnen und Ukrainer weiterhin schnell in den österreichischen Arbeitsmarkt zu bringen. Dass der Tourismus bei ukrainischen Vertriebenen die stärkste Einstiegsbranche ist, zeigt sehr gut, dass diese Branche einen wichtigen Beitrag leisten kann, Menschen, die Arbeit suchen, Chancen zu bieten und sich damit auch schneller zu integrieren. Das verdeutlicht abermals die bedeutsame Rolle des Tourismus als Sprungbrett und Integrationsmotor".
Die Tourismusbranche zähle weltweit zu einer der ersten beruflichen Anlaufstellen und zeichne sich durch eine starke Integrationskraft aus, so Kraus-Winkler, die sich auf entsprechende Studien zum touristischen Arbeitsmarkt beruft. "Viele Menschen beginnen ihre Tätigkeit im Tourismus, erlernen dort die jeweilige Landessprache und wechseln später auch in andere Branchen", so Kraus-Winkler.
Kriegsvertriebene vor Lohn- und Sozialdumping schützen
Der Großteil der in Österreich beschäftigten Urakineinnen und Ukrainern verrichten laut Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, niedrig entlohnte Hilfsarbeiten in Bereichen wie Küche, Reinigung und Landwirtschaft.
Im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarktzugang für ukrainische Vertriebene warnt Hebenstreit vor leeren Versprechen der Bundesregierung: „Es fällt auf, dass die Mehrheit der ukrainischen Vertriebenen in Niedrigentlohnerbranchen wie Tourismus und Dienstleistungen arbeitet. Im Interesse aller in diesen Branchen beschäftigten Menschen muss daher darauf geachtet werden, dass es durch den offenen Arbeitszugang nicht zu direktem oder indirektem Lohn- und Sozialdumping kommt“, fordert Hebenstreit strenge Kontrollen in den Betrieben. „Integration in den Arbeitsmarkt darf in diesem Fall nicht bedeuten, dass hier aufgrund ihrer Notlage erpressbare Arbeitskräfte für die Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden, um Stammbelegschaften weiter unter Druck zu setzen und Lohnuntergrenzen auszuhebeln“, so der vida-Vorsitzende.
Beschäftigungsbewilligung derzeit nötig
Sobald die blaue Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") vorliegt, kann aus der Ukraine Vertriebenen derzeit eine Beschäftigungsbewilligung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Dabei werden die Bewilligungen nicht auf die Saisonkontingente im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft angerechnet. Eine Beschäftigungsbewilligung für Arbeitskräfteüberlasser ist derzeit nicht zulässig.
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