Jetzt doch Umweltverträglichkeitprüfung für Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm

Das Pumpspeicher-Kraftwerk auf der Koralm rund um die Glitz-Alm ist erneut in aller Munde, wird jetzt doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein. Dabei hat Umweltanwältin des Landes Steiermark, Ute Pöllinger aufgrund einer Verlegung des Landschaftsschutzgebietes zu Gunsten der Kraftwerksbetreiber noch vor einem jahr befürchtet, dass keine UVP erforderlich sein könnte. Nach einer Verordnung vom 11. Juni 2015 ist die Glitzalm, die von dem Bau auch betroffen wäre, nicht mehr Teil des Gebiets.

Das Projekt sieht vor, das Wasser des Seebachs, einem Zufluss zur Schwarzen Sulm, über zwei Jahre auszuleiten und damit zwei Speicherbecken zu füllen, die insgesamt über 10 Millionen m³ Wasser fassen.

Stärkstes Pumpspeicherkraftwerk Österreichs

Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um ein 1.000 Megawatt starkes Pumpspeicherkraftwerk im Gebiet der Koralm bei Schwanberg. Entstehen sollen zwei Speicherseen mit mehreren Millionen Kubikmetern Fassungsvermögen und einem Höhenunterschied von rund 600 Metern. Die Staumauern wären rund 800 Meter lang und 90 Meter hoch. An das Stromnetz könnte das Kraftwerk über die in der Nähe verlaufende 380-kV-Leitung angeschlossen werden.

Der Baubeginn verzögert sich aufgrund der ausstehenden Genehmigungen. Kritik von Umweltschützern hielten die Projektwerber schon bei der Erstvorstellung vor drei Jahren entgegen, dass nur eine einmalige Wasserentnahme aus dem Seebach notwendig sei, um den unteren Speichersee zu befüllen.
Kostenpunkt für das Pumpspeicherkraftwerk: Rund 1 Milliarde Euro.

Die Grünen fühlen sich bestätigt

Seit die Pläne für das riesige Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm bekannt wurden, drängt die Grüne Landtagsabgeordnete Sabine Jungwirth auch auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses Großprojekt – dementsprechend erfreut ist sie nun auch über die diesbezügliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

"Umweltschutz erfordert Zusammenarbeit aller"

Gleichzeitig ruft sie in Erinnerung, dass schon 2013 per Bescheid festgestellt wurde, dass das Kraftwerk UVP-pflichtig sei, da „erheblich negative Auswirkungen
auf das ,Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 Koralpe‘“ zu erwarten sind – die Landesregierung freilich hatte mit einer aus Grüner Sicht „rechtlichen Trickserei (sie änderte das „Landschaftsschutzgebiet Nr. 1“ unter aberwitzigen Gründen dahingehend ab, dass das geplante Pumpspeicherkraftwerk plötzlich außerhalb des Gebietes lag…) versucht, den Projektwerbern die Rutsche zu legen“, so Jungwirth. Dieser – nun gescheiterte – Trick der Regierung war freilich nur möglich, weil die Steiermark noch immer nicht EU-Recht umgesetzt hat, wie Jungwirth betont.
Konkret geht‘s um die Aarhus-Konvention, die Bürgern Informationsrechte, Mitwirkungsrechte in Genehmigungsverfahren und die gerichtliche Durchsetzung von Umweltrecht im Fall der Verletzung desselben durch Behörden oder Dritte einräumt. „Umweltschutz erfordert die Zusammenarbeit aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte – nur so kann gemeinsam zur Lösung von Umweltproblemen beigetragen werden. Nur eine Stärkung der Kompetenzen von Öffentlichkeit und anderen Institutionen, die für die Rechte der Umwelt eintreten, kann zu einer breiten sozialen Akzeptanz umweltrechtlicher Entscheidungen führen“, fordert Jungwirth, die auch einen entsprechenden Landtagsantrag eingebracht hat, heute einmal mehr.

„Das Bundesverwaltungsgericht zeigt (nach der kürzlich getroffenen Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung zur Shoppingcity Seierberg) nun einmal mehr auf, dass in der steirischen Umwelt- und Raumordnungsbehörde äußerst projektwerberfreundliche Entscheidungen getroffen werden, statt der eigentlichen Aufgabe nachzukommen, die Umwelt und Naturschutzinteressen behördlich zu vertreten. Landesrat Anton Lang ist somit aufgefordert seine Behörde in die Schranken zu weisen“, so Jungwirth.

Die Grüne Abgeordnete gratuliert heute auch dem Umweltdachverband, dem WWF, dem Ökobüro und der Organisation VIRUS für ihren erfolgreichen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid des Landes: „Wenn es für solche Riesenprojekte wie das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm keine UVP-Pflicht gäbe, wofür dann eigentlich sonst? Das aktuell größte Energieprojekt Österreichs muss selbstverständlich in einem transparenten Umweltverfahren umfassend geprüft werden“, so Jungwirth.

WWF begrüßt UVP-Pflicht für Österreichs größtes Energieprojekt

Der WWF und das Ökobüro begrüßen die Entscheidung des BVwG. Gemeinsam hatten sie eine Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid des Landes Steiermark eingebracht, der das Kraftwerk mit immerhin 960 MW Leistung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchwinken wollte. Die seltsame Behörden-Begründung für diese Entscheidung: Es handle sich bloß um isoliert zu betrachtende Speicherbecken und nicht um ein Kraftwerk im gewöhnlichen Sinne. „Das Bundesverwaltungsgericht hat dem steirischen Genehmigungs-Trick einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Alles andere wäre auch mehr als absurd gewesen. Das aktuell größte Energieprojekt Österreichs muss selbstverständlich in einem transparenten Umweltverfahren umfassend und unter Einbindung aller Betroffenen, Anrainer und Umweltverbände geprüft werden,“ betont Gebhard Tschavoll vom WWF Alpenflüsse-Programm.

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