SCHUTZWEG
Bei Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg....(STVO) Verwaltungsstrafe bis zu 726.- Euro und Vormerkung im Führerscheinstrafregister...
Bei Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg....(STVO) Verwaltungsstrafe bis zu 726.- Euro und Vormerkung im Führerscheinstrafregister...
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