Zum 15. gibt's gleich den „rosa Schein“

Alles Neu:  Aus dem Mopedausweis wird eine eigene Führerscheinklasse. Die Ausbildung bleibt die gleiche. | Foto: FS Hotter
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  • Alles Neu: Aus dem Mopedausweis wird eine eigene Führerscheinklasse. Die Ausbildung bleibt die gleiche.
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Der Moped-Ausweis ist mit 2013 passé, 16-Jährige dürfen Kleinkrafträder lenken und den „rosa Schein“ gibt es schon mit 15.

Ein gewaltiger Ruck geht mit 19. Jänner 2013 durch Österreichs Führerscheingesetz. Die tiefgehendste Novelle seit der Einführung im Jahr 1997 leitet Führerscheinbesitzer-, Anwärter als auch Fahrschulen in ein neues Zeitalter mit neuen Führerscheinklassen und ausschließlich begrenzten Führerscheinen. Mit Stichtag 19. Jänner 2013 werden nämlich alle ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt, um im Rahmen von Verlängerungen Daten, Fotos und Sicherheitsmerkmale aktuell zu halten. Hinter vorgehaltener Hand wird zwar gemutmaßt, dass ein gesundheitlicher Eignungstest nicht lange auf sich warten lässt – offiziell ist das ärztliche Attest allerdings noch nicht im Gespräch.
Nicht von der Novelle verschont bleiben auch jene, die im Besitz eines Führerscheins sind: Spätestens bis zum Jahr 2033 müssen bestehende Führerscheine auf EU-Führerscheinmuster, sprich Checkkarten-Format, umgeschrieben werden. „Deswegen besteht kein Anlass, schnell zur Behörde zu gehen, um den Führerschein umzuschreiben“, sieht Fahrschulinhaber Christian Hotter im Gespräch mit der WOCHE diese Neuerung gelassen. „Wer bis 2033 seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechen, die Lenkerberechtigung wird deswegen nicht aberkannt“, beruhigt der Experte.

Aus für den Moped-Ausweis
Prekärer erscheint dagegen die Neuerung am Moped-Sektor, wo der Mopedausweis einer eigenen Führerscheinklasse (AM) weicht. Dadurch ergeben sich
einige Plus- und Minuspunkte: Für den Mopedführerschein spricht, dass mit dem Schein der erste Checkkartenfüherschein von der Behörde ausgestellt wird und die Lenkerberechtigung damit im EU-Ausland Gültigkeit hat. Der Nachteil: Die Verwaltung schlägt zu. Kam eine Mopedausbildung in einer Fahrschule bislang auf durchschnittliche 180 Euro, wird der Preis durch die behördliche Ausstellung deutlich ansteigen und zusätzliche Kosten (60,50 Euro) verursachen. „Jemand, der den Mopedschein mehr oder weniger nur zum Spaß macht und kaum vor hat zu nutzen, wird sich das bestimmt gut überlegen“, vermutet Christian Hotter.

Wirbel ist aber nicht nur aufgrund von Extrakosten vorprogrammiert: Auch dass es mit A1 eine Führerscheinklasse für Motorräder bis 125 cm³ mit maximal 11 kW (15 PS) gibt, ist heftig umstritten. Der Grund: Das Mindesalter wird von 18 auf 16 Jahre heruntergeschraubt. „Es wird sich anhand der Unfallstatistik der nächsten Jahre zeigen, ob es eine gute Entscheidung ist“, will Christian Hotter heute noch keine Prognose abgeben. Ein Detail am Rande: Die größte Unfallgruppe sind, wie Statistiken zeigen, nicht Fahranfänger, sondern Lenker zwischen 30 und 40 Jahren. „Das ist ein Alter, in dem viele mit dem Motorradfahren beginnen. Frauen kommen bei uns regelmäßig zur Auffrischung, einen Mann haben wir, glaub ich, noch nie hier gehabt. Kommt man dann in eine brenzlige Situation und reagiert falsch, ist die Statistik schnell erklärt“, spricht Christian Hotter aus Erfahrung.

DAS IST NEU:

MOTORRAD:
• Neue Klassenaufteilung: A1 (Motorräder bis 125 cm³ mit max. 11 kW od. 15 PS, Mindestalter: 21); A2 (Motorräder mit max. 35 kW od. 48 PS, Mindesalter: 18); A (alle Motorräder, Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. nach 2 Jahren Klasse A2)
• Ein Aufstieg von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erfolgt nach 2 Jahren Führerscheinbesitz und nur durch eine praktische Prüfungsfahrt oder einer Fahrschulung. Zum Aufstieg von A1 zu A ist ein Mindestalter von 24 Jahren sowie ein Führerscheinbesitz (A1) von 4 Jahren und die Absolvierung einer praktischen Prüfung notwendig.

AUTOBUS:
• Neue Klasse D1 kommt (Busse mit max. 16 Sitzplätzen ohne Lenker, max. Länge: 8 m, Mindestalter: 21 Jahre).
• Bei der Klasse D wird das Mindesalter von 21 auf 24 Jahre angehoben (Außname: Berufskraftfahrerqualifikation)

AUTO:
• Der L17-Führerschein wird ab 2013 in ganz Europa anerkannt.
• „Code 96“ wird eingeführt. Mit einer speziellen Schulung (7 Unterrichtseinheiten, keine Prüfung) dürfen mit einem KFZ der Klasse B schwere Anhänger gezogen werden, wenn die Summe (Pkw + Anhänger) der höchstzulässigen Gesamtmassen 4.250 kg nicht übersteigt. (Ohne Code 96: nur bis 3.500 kg).

ANHÄNGER (PKW)
• Die höchstzulässige Gesamtmasse eines Anhängers bzw. eines Sattelanhängers wird explizit auf 3.500 kg begrenzt.
• Für BE-Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, gilt die Einschränkung nicht.
• Für kleine Sattelzüge (z.B. Mercedes Sprinter mit 4t-Auflieger) ist eventuell die Führerscheinklasse C1E bzw. CE notwendig.

Alles Neu:  Aus dem Mopedausweis wird eine eigene Führerscheinklasse. Die Ausbildung bleibt die gleiche. | Foto: FS Hotter
Christian Hotter ist seit acht Jahren Inhaber der gleichnamigen Fahrschule.
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