Schildkröten müssen zur Anmeldung

Foto: KK

„Ich muss meine Schildkröten offiziell anmelden?“ Dass man die „Exoten“ unter den Haustieren, wie Schlangen und Spinnen, bei der Bezirkshauptmannschaft melden muss, dafür gibt es durchaus Verständnis. Dass aber Schildkröten ebenfalls unter diese Verordnung fallen, ist für eine Schildkrötenbesitzerin, die seit vielen Jahren vier Schildkröten im Garten hat, unerklärlich. Schildkröten als Haustiere sind im Bezirk Deutschlandsberg durchaus beliebt - 27 Schildkrötenhalter kommen auf insgesamt 83 angemeldete Tiere. Der Deutschlandsberger Bezirkshauptmann Helmut-Theobald Müller erklärt, wie so eine Meldung für den Besitzer und seine Schildkröte ablaufen muss: „Der Tierbesitzer muss selbst heraus finden, ob seine Schildkröte von einer Art ist, die gemeldet werden muss, zum Beispiel beim Amtstierarzt. Die BH gibt Auflagen für die Haltung vor, ob diese eingehalten werden, überprüft der Amststierarzt bei unangekündigten Besuchen bei den Schildkröten.“
Ob die Meldepflicht wirklich gerechtfertigt ist, darüber lässt sich streiten.Tierarzt Matthias Weber aus Stainz schwankt zwischen zwei Seiten: „Dass man Schildkröten mit Schlangen und Spinnen in einen Topf steckt, ist Unsinn, denn Schildkröten stellen wirklich keine Bedrohung für Menschen dar. So gehesen ist die Registrierung sinnlos. Andererseits ist es von der Sicht des Tierschutzes sicher gut, wenn jemand überprüft, ob die Tiere so gehalten werden, wie es ihrem Naturell entspricht.“

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