Parkplatzstreit in Gratwein
"Bitte parken Sie hier nicht mehr"

- Die Parkplätze vor diesem Gebäude befinden sich in Privatbesitz. Zwischen "Falschparkenden" und Eigentümer ist die Stimmung angespannt.
- Foto: Purgay
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In der Bahnhofstraße führt ein Privatparkplatz zu Konflikten. Der Eigentümer droht unerlaubt parkenden Autos mit einer Besitzstörungsklage und verlangt 200 Euro, die betroffenen "Falschparkenden" fühlen sich trotz Beschilderung "abgezockt".
GRATWEIN-STRASSENGEL. Für reichlich Diskussionsstoff sorgen die Parkplätze in der Bahnhofhofstraße 4 in Gratwein-Straßengel. Früher befanden sich dort eine Sparkassenfiliale und ein Friseur, heute unter anderem eine Immobilienverwaltung. Die Parkplätze davor sind nicht, wie oft geglaubt, öffentlich, sondern zählen zum Privatgrund der Geschäftsflächen. Früher war es oft Usus, dass dort für schnelle Erledigungen geparkt oder gehalten wurde, heute wird genau das teuer. Wer nämlich sein Auto abstellt, ohne bei einer der Firmen im Haus einen Termin oder einen geschäftlichen Weg zu haben, der bekommt eine Aufforderung, 200 Euro an den Grundstücksbesitzer zu zahlen, oder sieht sich mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert. Bei den „Falschparkenden“ sorgt das für reichlich Unmut, sie fühlen sich abgezockt und argumentieren mit sehr kurzer Haltedauer, meist nur wenige Minuten, triftigen Gründen oder schlechter Kennzeichnung. Vor allem Besucherinnen und Besucher des anliegenden Kebab-Ladens waren davon betroffen.

- Bei der Gemeinde ist die Thematik bekannt.
- Foto: RegionalMedien Steiermark
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Gemeinde nicht zuständig
Auch bei der Gemeinde Gratwein-Straßengel ist die Thematik bekannt, wie Amtsleiter Stellvertreter Florian Aufinger darlegt: "Eine genaue Quantifizierung der Bürgeranliegen in dieser Causa können wir nicht vornehmen, es dürfte sich um eine Handvoll an Anfragen seitens der Gemeindebürger handeln." Wirklich weiterhelfen könne die Gemeinde dabei nicht, da es sich um eine im Zivilrecht begründete Forderung handle. Aufinger weiter: "Die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel kann diesbezüglich lediglich Aufklärungsarbeit im Sinne des Verweises an den ÖAMTC (bietet kostenlose Rechtsberatung an) bzw. einen rechtskundigen Vertreter vornehmen und nicht aktiv mangels Zuständigkeit eingreifen." Weiters verweist Aufinger noch auf eine Entscheidung des Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien aus dem Jahr 2021, wonach der "Besitzstörer" 67,58 Euro zu bezahlen habe, inflationsbedingt wären das heute ungefähr 82 Euro. Bei einem Verfahren kommen dazu dann allerdings auch noch die Verfahrenskosten.

- Rene Purgay weißt auf die prominent platzierte Beschilderung am Gebäude hin.
- Foto: Purgay
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Besitzer hat genug
Rene Purgay von der Immobilienverwaltung, in dessen Besitz sich die Parkplätze befinden, zeichnet ein etwas anderes Bild als die "Falschparkenden". Die Thematik habe sich für das Unternehmen zu einer Belastung entwickelt. Purgay beschreibt eine langsame Eskalation, zuerst habe man das Gespräch gesucht und die "Parker" gebeten, hier nicht mehr zu stehen. Als das nicht wirkte und aggressive Reaktionen hervorrief, habe man Zettel mit demselben Hinweis auf die Windschutzscheiben gelegt, wieder ohne Erfolg, weshalb man sich im dritten Schritt dann für die Schreiben mit den Zahlungsaufforderungen entschieden habe. Purgay betont aber auch: "Wenn jemand zu uns kommt und das Gespräch sucht, dann sind wir die Letzten, die nicht mit sich reden lassen." Oft sei das aber nicht der Fall, stattdessen sei der neueste Trend, dass Personen dem Unternehmen schlechte Google-Bewertungen verpassen würden, in denen nicht auf den Service, sondern rein auf die Parkthematik Bezug genommen werde. Dabei habe man noch größere Parkverbotsschilder an der Hauswand angebracht und brauche die Parkplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden und Partnerinnen und Partner. Der Appell von Purgay: "Bitte parken Sie hier nicht mehr!"
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