Pischelsdorf: Weiterer Schritt Richtung neuer Biomasseanlage

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Die geplante neue Biomasseanlage am nördlichen Ortsende von Pischelsdorf erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter, vor allem die Anrainer setzen alle Hebel in Bewegung um die Anlage zu verhindern. Bei der letzten Gemeinderatssitzung setzte die Gemeinde einen weiteren Schritt für die Errichtung der neuen Anlage: Die entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde einstimmig beschlossen.

Aktuell befindet sich eine Heizanlage im Ortszentrum. Die von der Bioenergie Pischelsdorf neu geplante Anlage an der Ortsausfahrt in Richtung Hirnsdorf soll die alte ersetzen. Von Anfang an sorgten die Planungen für Ärger bei den Anrainern. Sie befürchten nicht nur eine Verschlechterung der Luftqualität für den ganzen Ort, sondern auch Lärm und vermehrtes Verkehrsaufkommen. „Unser größtes Bedenken ist, dass der Rauch in den Ort zieht und dass es bis heute keine Antwort darauf gibt, ob das gesundheitlich bedenklich ist“, betont Anrainer Hermann Seifried, der sich seit Monaten mit dem Projekt beschäftigt. Kürzlich hatte die Gemeinde zu einem Informations-Abend geladen, um Bedenken und Einwände der Anrainer zu sammeln und zu diskutieren. Auch bei der Gemeinderatssitzung erläuterte die Raumplanerin Theresia Heigl die Einwendungen noch einmal genau – von Befürchtungen über die Verschlechterung der Luftqualität bis hin zu möglichen Zufahrtswegen. Mehrmals betonte die Raumplanerin ausdrücklich, dass es aktuell um die Umwidmung der Fläche gehe und die meisten Bedenken und Einwände nicht auf dieser Ebene zu behandeln seien. Die Einwendungen der Anrainer wurden daher abgelehnt und die Flächenumwidmung einstimmig beschlossen. „Trotzdem ist es schon wichtig, dass die Anrainer ihre Bedenken geäußert haben. Auch wenn sie jetzt auf Raumordnungsebene nicht beachtet werden können, werden sie im laufenden Prozess sicher noch sehr genau geprüft“, sagte Bürgermeister Erwin Marterer. Als Grundvoraussetzung für die Umwidmung einigten sich die Gemeinderäte auf die Erstellung eines detaillierten Bebauungsplanes.

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