Expertentipp
Rechte beim Auseinanderleben

Foto: Archiv
2Bilder

Verliebt, verlobt, verheiratet – mit all den Rechten und Pflichten. Wenn zwei Menschen heiraten, bedeutet das, dass sie einen verbindlichen Vertrag eingehen, der eine lebenslange Gültigkeit haben soll. Falls sich das Paar aus irgendeinem Grund aber trennen will, geht das nur mit Gerichtsbeschluss. Aus der Liebe wird nun eine Rechtsangelegenheit. Egal, wie die Form des Zusammenlebens war.

Verpartnerung und Vertrauen

Bei Eheleuten ist das Aufteilen des etwaigen Vermögens gut geregelt, im Todesfall hat der hinterbliebene Partner einen Erb- und Pensionsanspruch. Ehepartner unterliegen auch der Unterhaltspflicht beziehungsweise der Beistandspflicht im Krankheitsfall oder etwaiger Schicksalsschläge.
Aber wie sieht es bei der eingetragenen Partnerschaft in Zukunft aus? Ab Jänner gilt auch für heterosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft, die bisher nur für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehen war. "Bei der Verpartnerung wird nicht die Treue versprochen, man spricht einander Vertrauen aus. Will sich nur ein Partner trennen, weil Zerrüttung eingetreten ist, kann er nach drei Jahren die Scheidung einreichen, bei Eheleuten müssen sechs Jahre nachgewiesen werden", weiß die WOCHE-Expertin und psychologische Beraterin Anna Katharina Lanz.

Klare Regelungen treffen

"Wenn ein Paar ohne Trauschein einen gemeinsamen Haushalt gründet, sollte unbedingt geregelt werden, wie gemeinsame Investitionen im Falle einer Trennung gelöst werden", so Lanz. Viele Paare entscheiden sich auch für eine bilokale Lebensgemeinschaft. Solche Partnerschaften bleiben vor dem Gesetz „unverbindlich“ und sind jederzeit auflösbar. Der Partner oder die Partnerin gilt vor dem Gesetz als Fremder und hat etwa im Falle eines akuten medizinischen Notfalls nicht einmal ein Informationsrecht.

Foto: Archiv
WOCHE-Expertin und psychologische Beraterin Anna Katharina Lanz | Foto: KK
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Der Muttertag ist ein besonderer Tag, an dem wir die bedingungslose Liebe und Fürsorge unserer Mütter feiern und ihnen für ihre Rolle in unserem Leben danken. | Foto: ChristArt - Fotolia

Wir wünschen alles Gute zum Muttertag!

Am 12. Mai ist Muttertag! Die schönste Gelegenheit um unseren Müttern für alle ihre Liebe, Fürsorge, Geduld und Opferbereitschaft zu danken und ihre wichtige Rolle in unserem Leben zu würdigen!  GRAZ-UMGEBUNG. Mit ihrer Umarmung kann sie selbst den größten Schmerz heilen, dank ihrer Ratschläge und ihrem offenen Ohr lösen sich Probleme viel schneller, ihrer Geduld und Fürsorge ist es zu verdanken, dass man selbst nach einem miesen Tag wieder lächelt. Die Liebe einer Mama ist bedingungslos und...

  • Stmk
  • Graz-Umgebung
  • PR-Redaktion
Anzeige
Spielbetrieb ab Juni am neuen Beachvolleyball-Platz in der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad. Das freut auch Ortschef Hubert Holzapfel. | Foto: MeinBezirk.at
3

Ortsreportage Haselsdorf-Tobelbad
Nicht nur der Beachvolleyball-Platz ist neu

Es geht rasant dahin: Neuer Beachvolleyball-Platz, Straßen und Gehsteig-Sanierungen und Glasfaserausbau. HASELSDORF-TOBELBAD. In Zukunft wird es noch schneller in der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad. Die Rede ist vom Internet, denn der Glasferausbau in der Kommune steht so gut wie in den Startlöchern. Knapp 200 Interessierte kamen zu der Bürgerversammlung, in der das Projekt von A1 näher beschrieben wurde. Bis zu 93 Prozent der Bevölkerung können mit diesem Hochleistungs-Internet und nach...

  • Stmk
  • Graz-Umgebung
  • WOCHE Graz-Umgebung

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.