Passagiergebühren ohne Passagiere?

Gemäß dem Fluggastabgabegesetz sind alle Airlines in Kürze verpflichtet für jeden Passagier eine "Passagiergebühr" an den Fiskus abzuführen.
Wie jedes neu eingeführte Gesetz führt auch dieses nun zu absurden Auswüchsen.
Auch die Halter aller Kleinflugzeuge, welche von den Flughäfen Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck Abflüge durchführen sind zur "Veranlagung" aller Ihrer Luftfahrzeuge bei der Finanz unabhängig ihres Einsatzzweckes verpflichtet.

Der überwiegende Teil dieser Luftfahrzeuge wird aber lediglich im Rahmen von Flugschulen für die Aus- und Weiterbildung von Piloten verwendet.
Mit diesen Flugzeugen werden gar keine Passagiere befördert. Dies ist schon aufgrund deren Bauweise oft gar nicht möglich.
Der kleinere Teil dieser Luftfahrzeuge dient der sog. Sportluftfahrt.
Auch mit diesen können aufgrund ihrer Bauart meist höchstens(!) 3 Passagiere befördert werden.

Die Problematik liegt nun aber nicht in der Abgabe an sich, die im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Fluges nicht so sehr ins Gewicht fällt.
Der administrative Aufwand der dahinter steht, entbehrt nicht einer gewissen Skurrilität.
Alle Luftfahrzeughalter - und das sind größtenteils gemeinnützige Vereine - sind verpflichtet alle Flüge über Finanz online zu melden.
Kaum einer dieser Flüge lässt aber ein relevantes Aufkommen an Steuern erwarten, da ja keine Passagiere befördert werden.
Der einzige Effekt ist, dass sowohl die Vereine als auch die Mitarbeiter der Finanz mit zigtausenden Leermeldungen umgehen werden müssen.
Also Unmengen an Administration ohne irgendein relevates Ergebnis!

Halter von Luftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen müssen sogar einen "Fiskalvertreter" in Österreich bestellen, der diese Aufgaben erledigt.
Dies kann ein Steuerberater, Rechtanwalt oder auch Notar sein.
Das bedeutet nun, dass für ein ausländisches Kleinflugzeuge, welches z.B. für einen Urlaubsflug nach Österreich verwendet wird, ein völlig abstruser Aufwand betrieben werden muss - wohlgemerkt vielleicht nur für einen einzigen(!) Flug, der dem österreichischen Staat max. Euro 24.- einbringt.
In anderen Bereichen des Steuerrechts gibt es diverse Geringfügigkeitsgrenzen, wo nicht einmal die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung besteht.

Lösbar wäre diese Situation mit einem Erlass, worin Luftfahrzeuge unter einem maximalen Abfluggewicht von 2000Kg ausgenommen werden.
Erst über dieser Größe von Flugzeugen kann man überhaupt von einer sinnvollen Möglichkeit sprechen "Passagiere" zu befördern, in jenem Sinne in welchem das Gesetz eigentlich gedacht war.

Damit könnte genau das ermöglicht werden, was uns die Regierung schon lange verspricht - Verwaltungsvereinfachung !

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Bei der Planung wurde Wert auf lichtdurchflutete Räume, eine sinnvolle Raumaufteilung und moderne Optik gelegt. | Foto: Edith Ertl
4

16 neue Wohneinheiten in Raaba
Hier fühlt man sich gleich daheim

Daheim Immo errichtete 16 geförderte Wohneinheiten in Ziegelmassivbauweise und im Rahmen eines Bauherrenmodells“(Immobilienbeteiligungsmodell) in Raaba-Grambach. RAABA-GRAMBACH. Im Rahmen einer Assanierung wurden auf einer Grundfläche von 3.731 Quadratmeter drei Gebäude mit insgesamt 16 geförderten Wohneinheiten in Ziegelmassivbauweise gebaut, um den zukünftigen Mietern eine hervorragende und leistbare Wohn- und Raumqualität bieten zu können und langfristig für Mieter und Investoren einen...

  • Stmk
  • Graz-Umgebung
  • WOCHE Graz-Umgebung

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.