Verlautbarung
Aktuelle Information über Volksbegehren
Nachdem Volksbegehren aus meiner Sicht allgemein in den Medien keinen breiten Raum finden, verlautbare ich hiermit schon jetzt die anstehenden Volksbegehren.
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
1. Untersuchungsausschüsse live übertragen
2. Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
3. Asylstraftäter sofort abschieben
4. Verbot für Kinder-Instagram
5. Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung
6. Rettet unsere Sparbücher
Aufgrund der am 1. Februar 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgegeben Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist
von Montag, 19. Juni 1023
bist (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text der Volksbegehren samt Begründungen Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf der Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Regional Erich Timischl
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