Energieausweis: viel Neues
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz bringt mit 1. Dezember eine Verschärfung.
Das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist eine Reaktion auf die europäische Gebäuderichtlinie, die darauf reagiert, dass 40 Prozent des europäischen Energieverbrauchs Wohnhäusern zuzuschreiben sind. Hier sieht der Gesetzgeber Einsparungspotenzial. Der Energieausweis neu soll Errichter, Verkäufer wie Vermieter animieren, Häuser energieeffizient zu sanieren oder zu bauen. Der Ausweis ist in der Neuregelung nicht mehr zahnlos, sondern sieht bei Übertretungen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro vor.
Die Gesetzesänderung tritt mit 1. Dezember in Kraft. Verkäufer und Bestandgeber einer Wohnung oder eines Hauses sind nun verpflichtet, beim Verkauf oder bei der Vermietung dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis auszuhändigen. Beim Ausweis selbst ändert sich die Darstellung der Energiekennzahlen: Bisher war nur der spezifische Heizwertbedarf plakativ ersichtlich. Ohne Vertiefung in die Materie war dieser wenig aufschlussreich. Künftig wird der Heizwertbedarf als Vergleichswert in einer leicht verständlichen Skala von "A++" bis "G" angegeben. Im kommenden Jahr sind am Deckblatt weitere Kennzahlen geplant.
Karl Puchas und sein Expertenteam Johannes Christandl und Christina Kneißl beschäftigten sich in der Lokalen Energieagentur jährlich mit weit über 200 Energieausweisen. Sie wissen, bei Unsicherheit empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, am besten bei einer akkreditierten Prüfanstalt, zumal der Energieausweis immer mehr Gutachterstatus bekommt und damit haftungsrelevanten Qualitätsansprüchen genügen muss.
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