ANNENVIERTEL-FLOHMARKT

WIE FUNKTIONIERT’S:
• Der Flohmarkt findet (wie gewohnt) im Abschnitt Roseggerhaus bis Bahnhofgürtel von 9.00 bis 16.00 Uhr statt.
• Das Aufstellen des Flohmarktstandes ist ausnahmslos erst ab 8.00 Uhr möglich.
Es gibt bereits ab 3.00 Uhr früh eigenes Ordnerpersonal, um ein Aufstellen vor 8 Uhr zu unterbinden.
• Erstmals wird pro Verkaufstisch eine Standgebühr in der Höhe von € 5,- eingehoben, um einen Teil der Kosten zu decken.

• Wir bitten um Verständnis, dass die Veranstaltung vom Straßenamt nur unter der Auflage genehmigt wird, dass die Annenstraße im Abschnitt Roseggerhaus bis Metahofpark in der Zeit von 9–16 Uhr in eine temporäre Fußgängerzone umgewandelt wird. DAS BEDEUTET VOR ALLEM FÜR ANRAINERINNEN & ANRAINER, DASS DAS ZU- UND DURCHFAHREN MIT DEM AUTO IN DIESEM ZEITRAUM NICHT ERLAUBT IST! WIR BITTEN DAHER, SCHON VORSORGLICH IHR AUTO ENTSPRECHEND AUSSERHALB DIESES ABSCHNITTES ZU PARKEN, SOLLTEN SIE ES IM OBEN GENANNTEN ZEITRAUM BENÖTIGEN.
• Die Querungen an den Kreuzungen sind befahrbar.
• Die Straßenbahn und Fahrräder sind von diesem Fahrverbot AUSGENOMMEN! Sie verkehren während des gesamten Flohmarkts wie gewohnt.
• Das Zufahren mit dem Auto ist NUR in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr und wieder ab 16.00 Uhr erlaubt.
• Pro Person ist EINE Tischlänge bzw. EIN Tisch erlaubt!
• Der Annenviertel-Flohmarkt ist für Privatpersonen, eine Anmeldung ist nicht notwendig.
• KEINE professionellen Standler und Händler!
• Die Flohmarktstände sind in einem Abstand von 2,5 Metern zur Hausfassade aufzustellen. Der Verkauf muss in Richtung Gehweg stattfinden. Dies aus Sicherheitsgründen, da die Straßenbahn im Normalbetrieb fährt.
• Kein Gastronomieausschank außerhalb des Gastgartens.
• Die HALTESTELLENHÄUSCHEN der Straßenbahn müssen ausnahmslos frei bleiben. Bei Zuwiderhandeln werden anfallende Strafen weiterverrechnet!
• Am Flohmarkt sind Wahlkampfstände politischer Parteien nicht erlaubt!

VERBOTEN IST DAS ANBIETEN UND DER VERKAUF FOLGENDER WAREN:
Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen, Gewalt verherrlichende, rassistische, pornografische Gegenstände, Filme u. Literatur, Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt, Objekte jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen, Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art (außer mit dafür im Einzelfall extra erteilter Genehmigung), Tiere, Plagiate, Raubkopien, pyrotechnische Gegenstände und alle vom Gesetzgeber untersagten Waren. Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen. Zuwiderhandlungen werden mit Arealsverbot belegt. Soweit Personen verbotene Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.

BEI REGENWETTER FINDET DER FLOHMARKT NICHT STATT!
Infos und Rückfragen: news@annenviertel.at, www.annenviertel.at

Wann: 30.04.2016 09:00:00 Wo: Annenviertel, Graz auf Karte anzeigen
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.