Gösting: Chaos um Parkverbot

Privatgrund: Wer hier in Gösting parkt, muss mit einer Besitzstörungsklage rechnen. | Foto: Prontolux
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Wer auf die Ruine Gösting spazieren will, sollte lieber gleich zu Fuß anmarschieren. Denn am Fuße des Berges sorgt momentan die Parkplatzsituation beim Römerweg für Wirbel. Wer dort sein Auto abstellt, dem kann eine Besitzstörungsklage drohen.

Viele Beschwerden

"Ich habe bereits viele Telefonate mit betroffenen Personen geführt, die den Sachverhalt nicht ganz verstehen und empört sind", meint Bezirksvorsteher Martin Winkelbauer. Die Anzeigen vor Ort hätten besonders in den letzten Monaten zugenommen. Der Weg, der von der Anton-Kleinoscheg-Straße wegführt, ist zur Hälfte in öffentlicher Hand und zur anderen Hälfte gehört er privaten Eigentümern. Diese stört es augenscheinlich, dass Parken auf ihrem Privatbesitz für Pendler wie Besucher gang und gäbe ist. Doch wie kann eine öffentliche Straße überhaupt in den Besitz von 70 Privateigentümern gelangen?

Öffentliche, private Straße

"Das ist zugegebenermaßen schon außergewöhnlich. Die Grenze der Straße verläuft genau in der Mitte", sagt Rechtsanwalt David Spahija. Er ist für die anwaltlichen Unterlassungsaufforderungen an jene Pkw-Fahrer, die dort auf privatem Grund parken, zuständig. "Diese Klagsandrohungen sind in der Form in sich auch ganz klar rechtsgültig", sagt der Grazer Rechtsanwalt Axel Reckenzaun. Der Hintergrund der Eskalation für das erhöhte Verkehrsaufkommen scheint offenbar der Kindergarten vor Ort. Durch diesen sei die Pendleranzahl gestiegen, was den Anrainern nicht gepasst hätte. "Die Problematik war, dass viele Pendler hier geparkt hätten", so Spahija.
Bezirksvorsteher Martin Winkelbauer möchte vor allem schlichten und Ruhe in die Sache bringen, dennoch versteht er die Lage nicht ganz. "Einerseits will man die Pendler zum Umsteigen auf die Öffis bewegen, andererseits ist hier die Endhaltestelle vom 40er und 85er, die einen Anschluss an die Innenstadt bieten, aber Parkplätze gibt es kaum."

Frage der Zuständigkeit

Betroffene in Gösting wollen beobachtet haben, wie die Ordnungswache die Anzeigen am besagten Römerweg für die privaten Eigentümer ausgestellt haben. Alexander Lozinsek vom Grazer Parkraumservice wiederum betont, dass dies nicht der Fall sein kann. "Die Ordnungswache darf keine Besitzstörungsanzeigen für Private ausstellen, sondern nur für Flächen, die in Privatbesitz sind, aber von der Stadt Graz gepflegt werden." Interessant bleibt unter anderem die Tatsache, dass es laut Winkelbauer normal eine Begehung gibt, bevor ein Schild aufgestellt wird, das Privatgrund wie jenen in Gösting ankündigt. "Eine solche hat hier mit dem Bezirksrat nicht stattgefunden."

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