3-Jähriger an Bord
Grazer Alko-Lenkerin überschlägt sich mit Auto

Die Einsatzkräfte waren mit mehreren Fahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rotem Kreuz vor Ort. Die Peter-Rosegger-Straße war für die Dauer der Bergung komplett gesperrt.  | Foto: RegionalMedien
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  • Die Einsatzkräfte waren mit mehreren Fahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rotem Kreuz vor Ort. Die Peter-Rosegger-Straße war für die Dauer der Bergung komplett gesperrt.
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Irrwitzig: Frau setzt sich schwer alkoholisiert ans Steuer ihres Fahrzeugs, am Rücksitz ihr dreijähriger Sohn. Bei einem Unfall überschlägt sich das Auto.

GRAZ. Dieser Samstagabend (30. Dezember) wird einer 32-jährigen Grazerin wohl noch lange nachhängen. Zur Vorgeschichte: Es war kurz vor 19 Uhr, als Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte zu einem Unfallort gerufen wurden. Dort habe sich gerade ein Fahrzeug überschlagen, es seien mehrere Personen in den Unfall verwickelt.

32-Jährige mit ihrem Sohn im Auto

Beim Eintreffen vor Ort bestätigte sich die Unfallmeldung,  die Einsatzkräfte sahen tatsächlich mitten auf der Fahrbahn ein Fahrzeug, das sich offenbar überschlagen hatte. Daneben saßen die 32-jährige Lenkerin und ihr dreijähriger Sohn. Durch den Verkehrsunfall wurden drei weitere Fahrzeuge beschädigt – in einem der drei Fahrzeuge hielten sich zwei Personen auf, die aber nicht verletzt wurden.

Unfalllenkerin alkoholisiert

Die Unfalllenkerin und ihr Sohn wurden umgehend in das LKH Graz beziehungsweise in weiterer Folge in die Kinderchirurgie gebracht. Eine erste Untersuchung ergab, dass das Kind durch den Unfall das Kind glücklicherweise unverletzt geblieben war, die Mutter erlitt leichte Verletzungen zu. Wirklich schockiert war man dann allerdings beim Alkomattest: Bei der Frau wurde ein weit überhöhter Messwert festgestellt. Sie hätte zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug auf keinen Fall in Betrieb nehmen dürfen.

Wie es überhaupt zum Unfall kam, konnte noch nicht eruiert werden, da die Lenkerin noch keine konkreten Angaben zum Unfallhergang machte, sie wird unter anderem wegen „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ ihres Kindes angezeigt.

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