Grazer Grüngürtel: Sorge um Bau-Willkür wächst

Rund um das Projekt stehen Objekte wie dieses Biedermeierhaus. | Foto: Jorj Konstantinov
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In Geidorf entsteht ein Wohnprojekt: Die Gebäudehöhe sei zu hoch. Ein Gutachten gibt Anrainern recht.

Der sogenannte Grazer Grüngürtel steht unter Druck: Immer öfter hört man von alten Villen und Grundstücksflächen, die nicht mehr erhalten werden (können). Von Eggenberg bis Waltendorf und von Andritz bis St. Peter geht bei Anrainern dann die Angst um, dass jene Bauträger, die sich diese Liegenschaften sichern, nicht in die Umgebung passende Wohnprojekte realisieren.
Während in Sachen Optik und Architektur die Geschmäcker bekanntlich verschieden sein können, hört sich bei rechtlichen Vorgaben der Spaß auf. Das jüngste Beispiel findet sich im Bezirk Geidorf. In der Charlottendorfgasse, die ausgehend von der Körblergasse in Richtung Rosenberg ansteigt, wird derzeit an einem neuem Projekt mit fünf großzügig bemessenen Wohnungen gebaut.

Die Höhe als Problem

Stein des Anstoßes ist nicht der Bau an sich, sondern die Höhe des Objektes. Schon vor über einem Jahr und damit weit vor Baubeginn berichteten Anrainer, dass das angesprochene Projekt bei der Baubehörde mit einer Höhe von über elf Metern eingereicht wurde.
"Es dürfen in dieser Gegend aber maximal 7,50 Meter sein", ist Rudolf Koller stellvertretend für viele Bewohner des Viertels verärgert. Die Anwohner stützen sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des Stadtentwicklungskonzeptes 4.0. Dort sei vermerkt, dass der Planungsbereich als Grüngürtel ausgewiesen ist. Demnach sind dort Bebauungen mit einem zweigeschoßigen Erscheinungsbild zulässig und zusätzlich ein zurückversetztes zweites Obergeschoß oder ausgebautes Dachgeschoß, wenn an keiner Stelle eine größere Gebäudehöhe als 7,50 Meter erreicht wird.

Neben dieser alten Villa wird derzeit bereits gebaut. | Foto: Jorj Konstantinov
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Charakter-Frage

"Wir verstehen aber nicht, warum die Wohnanlage mehr als drei Meter so hoch sein darf als erlaubt", ergänzt Koller. Das Projekt wurde anhand eines Gutachtens der Stadtplanung positiv beurteilt. Als Argumentation diente ein Passus im Stadtentwicklungskonzept, wonach unter Berücksichtigung des Gebietscharakters die Überschreitung um maximal ein Geschoß zulässig sei. Genau an diesem Punkt wird die Sache knifflig: Wie kann der Gebietscharakter festgestellt werden? Stadtplanungschef Bernhard Inninger räumte im Frühjahr 2020 ein, dass man sich weiterhin am Gebietscharakter einzelner Gegenden orientiere, es aber einen gewissen Ermessensspielraum gebe.

Gutachten als Bestätigung

Keine vielversprechenden Antworten für die Bewohner: Sie gaben daraufhin ein Gutachten beim Grazer Raumplanungsbüro Pumpernig & Partner in Auftrag. "Die betroffene Gegend im Grüngürtel ist geprägt durch ein- bis zweigeschoßige Ein- und Zweifamilienhäuser. Insofern widerspricht das Bauvorhaben durch das talseitige viergeschoßige Erscheinungsbild dem Gebietscharakter", fasst Christine Schwaberger von Pumpernig & Partner das Ergebnis zusammen.
Durch den im Stadtentwicklungskonzept definierten Bereichstyp "Baugebiete im Grüngürtel" dürfte die Gebäudehöhe trotz Ausnahmebestimmung (Überschreitung um maximal ein Geschoß) nicht mehr als 7,50 Meter betragen. In einem weiteren Schritt brachten die Anrainer eine Aufsichtsbeschwerde hinsichtlich des Raumordnungsrechts beim Land Steiermark ein. Eine Entscheidung steht noch aus. "Es geht auch um die Folgewirkung. Gibt es kein Einlenken, ist der baulichen Willkür Tür und Tor geöffnet", fürchten die Anrainer.

Bauträger vs. Private: Gelten in Graz für alle die selben Regeln?
Rund um das Projekt stehen Objekte wie dieses Biedermeierhaus. | Foto: Jorj Konstantinov
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