Jugendliche sollen auch länger arbeiten
Wirtschaftsbund fordert, dass mit dem Jugendschutz auch die Arbeitszeiten angepasst werden.
Ein ganz simples Beispiel: Ein 15-jähriger Lehrling in der Gastronomie muss vom Lehrherrn spätestens um 21 Uhr aus dem Dienst entlassen werden. Tritt allerdings das geplante neue Jugendschutzgesetz in Kraft, dass für 14- bis 16-Jährige längere Ausgehzeiten vorsieht, könnte der besagte Lehrling im Nachbargasthaus gemütlich bis 1 Uhr früh seinen Spaß haben.
Eim Umstand, den Kurt Egger, Direktor des steirischen Wirtschaftsbundes, so nicht stehen lassen will: "Einerseits werden Freiheiten erweitert - was ich im Hinblick auf die Ausgehzeiten ganz persönlich ablehne. Auf der anderen Seite wird aber auf die Erfordernisse der Wirtschaft zu wenig Rücksicht genommen." Gerade im Gastgewerbe komme es immer wieder zu Anlässen, zum Beispiel bei Abendveranstaltungen, wo die Arbeitskraft des Lehrlings dringend gefragt wäre. Daher fordert Egger: "Sollte das Jugendschutzgesetz in dieser Form kommen, müssen zwingend auch die Ausbildungs- und Arbeitszeiten von Jugendlichen angepasst werden." Sprich: Wer länger fortgeht, kann auch länger arbeiten.
Die von der WOCHE losgetretene Debatte über das Jugendschutzgesetz neu geht jedenfalls unvermindert weiter. Einen Auszug aus den Lesermeinungen finden Sie unten.
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